1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nordhorn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Innenstadt am Wasser: Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI
Beschreibung: Die Stadt Nordhorn möchte ein richtungsweisendes städtebauliches Leitprojekt erfolgreich in die Umsetzung bringen. Ziel des Projektes ist die Umwandlung und Aufwertung innerstädtischer Flächen durch die Weiterentwicklung der Wasserstadt Nordhorn. Die vorhandenen Flussläufe der Vechte und ihrer Seitenarme, der Vechtesee sowie der Nordhorn-Almelo-Kanal und der Verbindungskanal sind prägende Merkmale der Innenstadt. Durch die Anbindung Nordhorns an das Netz des Schienenpersonennahverkehrs im Jahr 2019 wurde auch der ZOB an den Standort des Bahnhofs an den Frensdorfer Ring südlich des Ortskerns verlegt. Nun kann am alten Standort ein bisher monofunktional geprägtes und stark versiegeltes Flächenpotenzial in attraktiver Innenstadtlage einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Das Wasser bietet die Möglichkeit, attraktive Angebote zu entwickeln und gleichzeitig einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung zu leisten.
Kennung des Verfahrens: 968a678f-97f2-49dd-9eb2-ad208816f4dc
Interne Kennung: 2023-Stadthafen-4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 98 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMBHSGK
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Innenstadt am Wasser: Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für - Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI (2021) Die Planungsleistungen sollen für die Freianlagen im zentralen Bereich des Hafenbeckens erbracht werden. Die Planungsgrundlagen ergeben sich aus den Anlagen im Bereich der Teilnahmeunterlagen zum Projekt (im Deutschen Vergabeportal). Der Stadt Nordhorn steht es hierbei frei, die Planungsanforderungen aufgrund von förderrechtlichen, städtebaulichen oder auch Budgetgründen anzupassen. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4), Nummer 11.1 HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11.2 HOAI wird das Bauvorhaben der Honorarzone IV zugeordnet. Es wird von anrechenbaren Kosten i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR ausgegangen. Neben den Grundleistungen sollen nachfolgende besondere Leistungen Vertragsinhalt werden: - Zum jetzigen Zeitpunkt keine besonderen Leistungen Die Vergabe von erforderlichen Besonderen Leistungen erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis von Stundennachweisen zu den angebotenen / vereinbarten Stundensätzen. Sollten zusätzliche Leistungen notwendig werden erfolgt die Abrechnung dieser schriftlich beauftragten Leistung wie zuvor beschrieben. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 - Stufe 2: Leistungsphase 5 - 6 - Stufe 3: Leistungsphasen 7 - 9. In allen Projektstufen wird eine regelmäßige Vor-Ort-Präsenz erwartet: - Leistungsphasen 1 - 6 in der Regel 1 x monatlich - Leistungsphasen 7 - 9 in der Regel 1 x wöchentlich (Objektüberwachung mindestens Teilnahme an allen regelmäßigen Baubesprechungen). Die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) hat die Baumaßnahme in vollem Umfang zu betreuen und dafür Sorge zu tragen, dass die abgefragten Bauleistungen im Sinne des Bauherrn komplett erbracht werden. Von der Objektüberwachung wird erwartet, dass diese an den wöchentlichen Baubesprechungen teilnimmt und mindestens an zwei weiteren Tagen pro Woche Kontrollen der Baustelle vornimmt (mindestens 3 Präsenztage pro Woche). Die Planungsleistungen der Stufe 1 und 2 sollen in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen. Die Baumaßnahme soll nach derzeitigen Planungen bis 2027 abgeschlossen werden. Die Stadt Nordhorn ist bestrebt die Maßnahme schneller umzusetzen, es muss aber insbesondere aus genehmigungs- und fördertechnischen Gründen auch mit einer späteren Umsetzung (maximal bis Mitte 2028) kalkuliert werden. Die Planung der Ingenieurbauwerke, die Tragwerksplanung und die Planung der Verkehrsanlagen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Für diese Leistungen erfolgen parallele Vergabeverfahren. Es besteht die Möglichkeit sich an mehreren Vergabeverfahren zu beteiligen.
Interne Kennung: 2023-Stadthafen-4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise an die Planungsaufgabe und Projektorganisation und Projektteam
Beschreibung: Bewertet wird der qualitative Gesamteindruck bei der Darstellung der Analyse der Aufgabenstellung, der Herangehensweise bei der Umsetzung der Maßnahme, der Terminplanung und Termineinhaltung sowie der Sicherstellung einer hohen Qualität. Desweiteren wird bewertet der qualitative Gesamteindruck bei der Darstellung der Projektorganisation, Projektteam, Projektleitung und stellv. Projektleitung.
Gewichtung (Punkte, genau): 120
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: - Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Nordhorn
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Nordhorn
Registrierungsnummer: DE242886166
Postanschrift: Bahnhofstr. 24
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 05921-878212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 04131-153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5b535ec8-e637-4996-baa7-e602092ae68e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2024 15:51:18 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 320867-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 104/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2024