Deutschland – Feuerlöschfahrzeuge – Beschaffung von 2 Fahrgestellen und Aufbau für HLF 10 gem. DIN 14530-26

314558-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerlöschfahrzeuge – Beschaffung von 2 Fahrgestellen und Aufbau für HLF 10 gem. DIN 14530-26
OJ S 102/2024 28/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von 2 Fahrgestellen und Aufbau für HLF 10 gem. DIN 14530-26
Beschreibung: Lieferung von 2 Fahrgestellen für ein HLF 10 sowie dem feuerwehrtechnischen Aufbau/Ausbau gemäß DIN 14530-26 i.V.m. DIN/EN 1846 Teil 1 u. 2, jeweils in aktueller Fassung. Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich 37 (Feuerwehr) 3 Feuerwachen sowie 13 Ortsfeuerwehren. Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wurde festgestellt, dass zur Schutzzielerreichung eine Aufstockung bzw. der Ersatz zu baugleichen HLF 10 im ehrenamtlichen Bereich erforderlich ist. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist die Lieferung der insgesamt 2 baugleichen HLF 10 erforderlich. Los 1: Fahrgestelle, Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau; Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein, - dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen, - der StVZO, StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 26, DIN 1846 Teil 1 u. 2 Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die AGin mängelfrei sein. Auf die Fahrer-Assistenzsysteme wird großer Wert gelegt, da die Fahrzeuge bei der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen und hier bei den Maschinisten häufig wenig Fahrpraxis besteht bzw. durch diese Sonderrechtsfahrten nur unregelmäßige wahrgenommen werden. Zur größtmöglichen Sicherheit der Einsatzkräfte sollen daher alle möglichen und zur Sicherheit beitragende Systeme zum Tragen kommen. Dabei sind Fahrerassistenzsysteme und aktive Sicherheitssysteme besonders geeignet, bei Alarmfahrten Vorteile zu bieten, da sie den Maschinisten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen und somit Sonderrechtsfahrten vielfach sicherer machen. Insbesondere tragen u.a. folgende Assistenzsysteme zu mehr Sicherheit bei „Alarmfahrten“ bei: - Antiblockiersystem/Elektronisches Stabilitätsprogramm (ABS/ESP), - Notbremsassistent Die zu beschaffenden Fahrzeuge werden Ortsfeuerwehren mit „dörflicher“ Infrastruktur zugeteilt. In diesen Stadtteilen spielen Kinder noch vermehrt auf der Straße, da weniger Verkehr herrscht. Wird hier die Geschwindigkeit des Fahrers*in unterschätzt, so kann bei plötzlichem Betreten der Straße der Notbremsassistent zum Tragen kommen und ggf. einen schwerwiegenden Unfall abwenden. Des Weiteren unterschätzen ungeübte Fahrer*in oftmals die Geschwindigkeit und den damit einhergehenden Kontrollverlust des Fahrzeuges bei Gefahrenbremsungen. Hierbei unterstützt das ABS/ESP das Fahrzeug stabil zu halten. Abschließend betrachtet tragen die o.g. Assistenzsysteme zur Minimierung von Schäden für Leib und Leben nicht nur dem Fahrer*in betreffend, sondern auch in Bezug auf Insassen sowie unbeteiligte Dritte, bei. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen, da diese im Radarbereich des Abbiegeassistenten liegen und dies nicht zulässig ist. Durch die nicht abschließend kalkulierbare Lieferzeit des Fahrgestells und der anschließenden Fertigungsdauer des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus könnte somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht die aktuelle GSR II-Vorschriften erfüllt. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise zu erbringen: -Technische Zeichnungen Los 1 und 2, - Produktdatenblätter Los 1 und 2, - zu Los 2: Zertifizierung Mannschaftsraum nach ECE-R29, -Technische Umsetzung Airbags im Mannschaftsraum, - Gewichtsbilanz des Aufbauherstellers mit Achslastverteilung Los 2 Lieferfrist Fahrgestell: Auslieferung schnellstmöglich an den Aufbauhersteller, spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung; Lieferfrist feuerwehrtechnischer Aufbau: Auslieferung schnellstmöglich nach Eingang des Fahrgestells, spätestens 24 Monate nach Eingang
Kennung des Verfahrens: 51a6ff76-b695-45f1-a955-9a563c62f9ee
Interne Kennung: 86_2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus, 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 926 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich von iTWOTender ( https://www.meinauftrag.rib.de ) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 25.06.2024, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell für HLF
Beschreibung: Lieferung von 2 Fahrgestellen für ein HLF 10 sowie dem feuerwehrtechnischen Aufbau/Ausbau gemäß DIN 14530-26 i.V.m. DIN/EN 1846 Teil 1 u. 2, jeweils in aktueller Fassung. Los 1: Fahrgestell Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein, - dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen, - der StVZO, StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 26, DIN 1846 Teil 1 u. 2 Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die AGin mängelfrei sein. Auf die Fahrer-Assistenzsysteme wird großer Wert gelegt, da die Fahrzeuge bei der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen und hier bei den Maschinisten häufig wenig Fahrpraxis besteht bzw. durch diese Sonderrechtsfahrten nur unregelmäßige wahrgenommen werden. Zur größtmöglichen Sicherheit der Einsatzkräfte sollen daher alle möglichen und zur Sicherheit beitragende Systeme zum Tragen kommen. Dabei sind Fahrerassistenzsysteme und aktive Sicherheitssysteme besonders geeignet, bei Alarmfahrten Vorteile zu bieten, da sie den Maschinisten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen und somit Sonderrechtsfahrten vielfach sicherer machen. Insbesondere tragen u.a. folgende Assistenzsysteme zu mehr Sicherheit bei „Alarmfahrten“ bei: - Antiblockiersystem/Elektronisches Stabilitätsprogramm (ABS/ESP), - Notbremsassistent. Die zu beschaffenden Fahrzeuge werden Ortsfeuerwehren mit „dörflicher“ Infrastruktur zugeteilt. In diesen Stadtteilen spielen Kinder noch vermehrt auf der Straße, da weniger Verkehr herrscht. Wird hier die Geschwindigkeit des Fahrers*in unterschätzt, so kann bei plötzlichem Betreten der Straße der Notbremsassistent zum Tragen kommen und ggf. einen schwerwiegenden Unfall abwenden. Des Weiteren unterschätzen ungeübte Fahrer*in oftmals die Geschwindigkeit und den damit einhergehenden Kontrollverlust des Fahrzeuges bei Gefahrenbremsungen. Hierbei unterstützt das ABS/ESP das Fahrzeug stabil zu halten. Abschließend betrachtet tragen die o.g. Assistenzsysteme zur Minimierung von Schäden für Leib und Leben nicht nur dem Fahrer*in betreffend, sondern auch in Bezug auf Insassen sowie unbeteiligte Dritte, bei. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen, da diese im Radarbereich des Abbiegeassistenten liegen und dies nicht zulässig ist. Durch die nicht abschließend kalkulierbare Lieferzeit des Fahrgestells und der anschließenden Fertigungsdauer des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus könnte somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht die aktuelle GSR II-Vorschriften erfüllt. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Technische Zeichnungen Los 1, - Produktdatenblätter Los 1 Lieferfrist Fahrgestelle: Auslieferung schnellstmöglich an den Aufbauhersteller, spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus, 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung und Übergabe des Transporters, erfolgt in Absprache mit dem Aufbauhersteller. Das Fahrzeug muss vom Auftragnehmer direkt an die beauftrage Fachfirma überführt werden. Dem Auftraggeber dürfen hierbei keine weiteren Kosten entstehen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Lieferfrist Fahrgestell Die Auslieferung soll schnellst möglich an den Aufbauhersteller erfolgen, jedoch spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einfache Richtwertmethode gemäß UFAB, siehe Leistungsbeschreibung Bewertung und Vergabe von Leistungspunkten gemäß Leistungsverzeichnis Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß „einfache Richtwertmethode“ nach UFAB https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Aufbau für HLF
Beschreibung: Lieferung von 2 Fahrgestellen für ein HLF 10 sowie dem feuerwehrtechnischen Aufbau/Ausbau gemäß DIN 14530-26 i.V.m. DIN/EN 1846 Teil 1 u. 2, jeweils in aktueller Fassung. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Der feuerwehrtechnische Aufbau muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein, - dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen, - der StVZO, StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 26, DIN 1846 Teil 1 u. 2 Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die AGin mängelfrei sein. - Auf die Fahrer-Assistenzsysteme wird großer Wert gelegt, da die Fahrzeuge bei der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen und hier z.T. die Fahrpraxis zu kurz kommt. Somit sollen alle möglichen und zur Sicherheit beitragende Systeme zum Tragen kommen. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen, da diese im Radarbereich des Abbiegeassistenten liegen und dies nicht zulässig ist. Durch die nicht abschließend kalkulierbare Lieferzeit des Fahrgestells und der anschließenden Fertigungsdauer des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus könnte somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht die aktuelle GSR II-Vorschriften erfüllt. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise zu erbringen: - Technische Zeichnungen Los 2, - Produktdatenblätter Los 2, - Zertifizierung Mannschaftsraum nach ECE-R29, - Technische Umsetzung Airbags im Mannschaftsraum, - Gewichtsbilanz des Aufbauherstellers mit Achslastverteilung Los 2 Lieferfrist feuerwehrtechnischer Aufbau: Auslieferung schnellstmöglich nach Eingang des Fahrgestells, spätestens 24 Monate nach Eingang
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Auslieferung findet mit einer Endabnahme sowie mit einer anschließenden Einweisung/Schulung gemäß LV statt. Der Auslieferungs- und Schulungsort muss in Deutschland liegen. Das Fahrzeug ist vollgetankt mit sämtlichen Betriebsmittel zu übergeben
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Lieferfrist feuerwehrtechnischer Aufbau Die Auslieferung soll schnellst möglich nach Eingang des Fahrgestells, jedoch spätestens 24 Monate nach Eingang erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Erweiterte Richtwertmethode gemäß UFAB, siehe Leistungsbeschreibung. Bewertung und Vergabe von Leistungspunkten gemäß Leistungsverzeichnis. Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß „erweiterte Richtwertmethode“ nach UFAB https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Bei der erweiterten Richtwertmethode wird ein Schwankungswert von 8 angenommen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: 031590016016-0-80
Abteilung: 04.2_Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4 
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internetadresse: https://www.goettingen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2 
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d39d16d-d87e-4287-9458-dd3cda2bc4ef - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 14:42:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 314558-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 102/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2024

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