2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50232000 Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen des Auftrags werden im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Dies liegt zunächst an der besonderen Rolle der Anlagen, insbesondere der Lichtsignalanlagen, für die Verkehrssicherheit, deren ordnungsgemäßer Betrieb bei der Vergabe an einen Dienstleister mit weniger Schnittstellen, Haftungs- und Gewährleistungslücken in einem einheitlichen Verkehrsraum ermöglicht werden kann. Zudem werden die Tragsysteme sowohl von der Beleuchtung als auch von Lichtsignalanlagen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund führt die gemeinsame Ausschreibung zu wirtschaftlich attraktiveren Angeboten, da Ressourcen besser genutzt und Skaleneffekte realisiert werden können. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die unter Abschnitt III genannten Mindestkriterien der Teilnahmebedingungen erfüllen. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft. Die Stadt wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich drei Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen. Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und technische Leistungsfähigkeit (70 %). Dabei gilt für den Nachweis und die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist der Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30). Für den Nachweis und die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist die Anzahl der Lichtpunkte der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Lichtpunkte wird addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Lichtpunkten 35 Punkte. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt hinsichtlich der Anzahl der von ihnen jeweils betriebenen Lichtpunkte mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Lichtpunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Lichtpunkte) x 35). Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist die Anzahl der Steuergeräte/Lichtsignalanlagen der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Steuergeräte wird addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Steuergeräten 35 Punkte. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Steuergeräte mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Steuergeräte des Bewerbers/ höchste Anzahl Steuergeräte) x 35). Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und technische Leistungsfähigkeit (70 %). Dabei gilt für den Nachweis und die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist der Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungs-punkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30). Für den Nachweis und die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist die Anzahl der Lichtpunkte der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Lichtpunkte wird addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Lichtpunkten 35 Punkte. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt hinsichtlich der Anzahl der von ihnen jeweils betriebenen Lichtpunkte mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (An-zahl der Lichtpunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Lichtpunkte) x 35). Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist die Anzahl der Steuergeräte/Lichtsignalanlagen der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Steuergeräte wird addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Steuergeräten 35 Punkte. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Steuergeräte mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Steuergeräte des Bewerbers/ höchste Anzahl Steuergeräte) x 35).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Konkurs: Insolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Vergleichsverfahren: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen