1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beratungsservice Gesundheitsmanagement für die Landesverwaltung Niedersachsen
Beschreibung: Für die Landesverwaltung Niedersachsen sollte eine Rahmenvereinbarung für den Beratungsservice im Bereich Gesundheitsmanagement vergeben werden. Die Niedersächsische Landesverwaltung besteht aus ca. 405 Dienststellen, die sich in allen Teilen Niedersachsens befinden. Da die Leistung vor Ort in den jeweiligen Dienststellen erfolgt, war die Bereitschaft zum Reisen zwingende Voraussetzung für diese Tätigkeit. Die Landesverwaltung setzt sich aus vielfältigen Fachbereichen zusammen. Die Dienststellen der Landesverwaltung unterscheiden sich in der Aufbau- und Ablauforganisation und der jeweiligen Aufgabe. Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durfte ein Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto für den Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden. Der Auftragswert für den Zeitraum von 12 Monaten wurde ermittelt, indem der angebotene Tagessatz pro Person mit 220 Arbeitstagen und anschließend mit 2 multipliziert wird. Angebote, welche den genannten Auftragswert überschritten, wurden im Rahmen der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 7069bdc4-1640-45ab-9e5a-57b4daaf4fb9
Interne Kennung: 0003-DLG/2024-03.234
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen beauftragenden Dienstelle innerhalb des Landes Niedersachsen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 682 500,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDWDR
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beratungsservice Gesundheitsmanagement für die Landesverwaltung Niedersachsen
Beschreibung: Für die Landesverwaltung Niedersachsen sollte eine Rahmenvereinbarung für den Beratungsservice im Bereich Gesundheitsmanagement vergeben werden. Die Niedersächsische Landesverwaltung besteht aus ca. 405 Dienststellen, die sich in allen Teilen Niedersachsens befinden. Da die Leistung vor Ort in den jeweiligen Dienststellen erfolgt, war die Bereitschaft zum Reisen zwingende Voraussetzung für diese Tätigkeit. Die Landesverwaltung setzt sich aus vielfältigen Fachbereichen zusammen. Die Dienststellen der Landesverwaltung unterscheiden sich in der Aufbau- und Ablauforganisation und der jeweiligen Aufgabe. Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durfte ein Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto für den Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden. Der Auftragswert für den Zeitraum von 12 Monaten wurde ermittelt, indem der angebotene Tagessatz pro Person mit 220 Arbeitstagen und anschließend mit 2 multipliziert wird. Angebote, welche den genannten Auftragswert überschritten, wurden im Rahmen der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0003-DLG/2024-03.234
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen beauftragenden Dienstelle innerhalb des Landes Niedersachsen.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es bestehteine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu höchstens 18 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 18 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 3 1/2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagessatz pro Person
Beschreibung: Nähere Einzelheiten zur Bewertung waren der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation der Beraterinnen und Berater
Beschreibung: Unterkriterien dieses Kriteriums: Haltung des Bieters in einer Einstiegsberatung, Unterkriterium 1: 1/3 (max. 200 Punkte) Telefonat mit Dienststelle bzgl. Einstiegsberatung, Unterkriterium 2: 1/3 (max. 200 Punkte) Erfahrungen der eingesetzten Beraterinnen und Berater, Unterkriterium 3: 1/3 (max. 200 Punkte) Nähere Einzelheiten zur Bewertung waren der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Registrierungsnummer: 03-0005000000-28
Postanschrift: Schiffgraben 12
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0511 89848 215
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe23b422-02eb-4d4d-aa65-56c82fd67204 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 14:02:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 299989-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 98/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/05/2024