Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule Bippen - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen

289739-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule Bippen - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen
OJ S 95/2024 16/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule Bippen - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen
Beschreibung: Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule in Bippen
Kennung des Verfahrens: fee186f2-e50e-4ce5-bb63-275dbfc822f6
Interne Kennung: LKOS 2024 - 111
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maiburg-Grundschule Bippen Dalumer Str. 7 
Stadt: Bippen
Postleitzahl: 49626
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1ZSGYBKS Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 07.06.2024 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 02.08.2024 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule Bippen - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen
Beschreibung: Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule in der Gemeinde Bippen. Die Maiburg-Grundschule Bippen befindet sich in der Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Schulgebäude besteht aus * einem Altbau aus den 1950er-Jahren mit einem Erdgeschoss mit Toilettentrakt und Fahrradständer sowie * einer alten Sporthalle und * einer neuen Sporthalle und * einem Schulgebäudetrakt "Neubau" aus den 1960er-Jahren mit Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss, und einem Dachgeschoss. Der Altbau, "Neubau" und die alte Sporthalle sind teilunterkellert. Die Gebäude wurden in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch im Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig. Die Maiburg-Grundschule wird aktuell zweizügig geführt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung soll die Schule nach der Sanierung und Erweiterung zweizügig mit den dazugehörigen Differenzierungsräumen und einem Ganztagsbereich betrieben werden. Es wird daher eine Erweiterung um entsprechende Fach- und Differenzierungsräume sowie angepasster Sanitäranlagen, Verkehrsflächen, und Nebenräume notwendig. Zudem ist die Schule räumlich für den Ganztagsbetrieb vorzubereiten. Auch ein Mehrzweckraum als Bewegungs- und Versammlungsraum ist vorzusehen. Das angepasste Raumprogramm ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Das Raumprogramm lässt sich im Bestandsgebäude nicht umsetzen, so dass eine Sanierung und Nutzungsoptimierung des Bestandsgebäude und Erweiterung im notwendigen Umfang zu planen ist. Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes können Mängel vorhanden sein. Eine Brandverhütungsschau wurde zuletzt in den 1990er-Jahren durchgeführt. Zudem ist die Energieeffizienz der Gebäudeteile zu betrachten und zu optimieren. Das Dach der alten Sporthalle ist in die Jahre gekommen und ist ebenfalls mit in die Betrachtung einzubeziehen. Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Gas verwendet, in der Gemeinde Bippen ist ein Fernwärmenetz vorhanden. Das Freibad wird bereits aus diesem Fernwärmenetz versorgt. Ein Austausch der bestehenden Heizkörper ist zu überprüfen. Die Gebäudeelektrik ist stark veraltet. Die Sanitärinstallation des Toilettentraktes ist in 2013 entkernt und neu aufgebaut worden. Eine energetische Sanierung hat hier nicht stattgefunden. Der Gebäudetrakt aus den 1950er-Jahren wurde von 2008 - 2010 energetisch saniert und mit einem WDVS mit Klinkerriemchen versehen. Der Gebäudetrakt aus den 1960er-Jahren ist mit einer nachträglichen Hohlschichtdämmung (Einblasdämmung) versehen worden. In 2020 - 2021 wurde eine neue Zweifeldsporthalle errichtet. Das Grundstück, auf dem sich die Grundschule befindet, ist 8.190 m2 groß. Der Schulhof erstreckt sich über rd. 2.700 m2. Die Außenanlagen zwischen der Maiburg-Grundschule und der Dalumer Str. sowie die umliegenden Freiflächen sind ebenfalls zu betrachten, zum einen die Verkehrssituation inkl. Parkmöglichkeiten und Busverkehr vor der Schule und zum anderen die Parkmöglichkeiten z. B. für außerschulische Hallennutzung. Im Bereich der Maiburg-Grundschule gibt es keinen Bebauungsplan, das Grundstück liegt im § 34-Gebiet BauGB. Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist zu überprüfen. Gegenstand des Verfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen folgende Leistungen: - Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021, - Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 - Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 - Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021 - Verkehrsanlagenplanung nach §§ 45 ff - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe (4. Auflage, Stand Dezember 2022) und - Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo) Die Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten ist mit einzukalkulieren. Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die gesetzlichen Vorgaben, die Schulbaurichtlinie, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen. Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass der Schulbetrieb (aktuell 2-zügig) ständig gewährleistet sein muss. Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort. In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.
Interne Kennung: LKOS 2024 - 111
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 + 3 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 + 3 besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maiburg-Grundschule Bippen Dalumer Str. 7 
Stadt: Bippen
Postleitzahl: 49626
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Bei der geforderten Leistung wird eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien erwartet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Ein Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen, ggf. ergänzt um die Bestätigung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die geforderten Summen (min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden) erhöht werden kann Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- / Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis. - Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" die Vordrucke "04a - Referenzblatt Objektplanung" und "04b - Referenzblatt Technische Gebäudeausrüstung". Es sind zwei Referenzobjekte je o.g. Leistungsbereich (für die übrigen Leistungsbereiche / -bilder sind keine Referenzblätter erforderlich) aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Bauaufgabe eignen sollte. Es werden nur Projekte aus den letzten 10 Jahren bewertet. Berücksichtigt werden nur Referenzen deren im Vordruck "Referenzblatt" geforderten Angaben vollständig sind. Referenzen dienen dem Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV beziehen sich Referenzen auf früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Vor diesem Hintergrund können nur solche Referenzobjekte Berücksichtigung finden, bei denen die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung [und Dokumentation]) bereits abgeschlossen wurde.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 101 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die gesetzlichen Vorgaben, die Schulbaurichtlinie, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 5415011100
Fax: +49 54150161100
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 5415011100
Fax: +49 54150161100
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1  
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 5415011100
Fax: +49 54150161100
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 39120069-5e06-495c-88f8-e7ba20d1f896 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2024 11:50:58 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 289739-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2024

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Garrel
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Hatten
Helmstedt
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Hessisch Oldendorf
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Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
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Langwedel (Weser)
Lastrup
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Lauenbrück
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Lehre
Lehrte
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Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
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Moringen
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Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
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Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
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