Deutschland – Postbeförderung auf der Straße – Zentraler Briefversand

286589-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Postbeförderung auf der Straße – Zentraler Briefversand
OJ S 94/2024 15/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zentraler Briefversand
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Auftragnehmer für den zentralen Briefversand zu erhalten.
Kennung des Verfahrens: 812833bf-256d-4b85-9915-e4298b01965c
Interne Kennung: 2024-023-FR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGY1XJ98ZYF
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 1
Beschreibung: Die AOK Niedersachsen lässt täglich durchschnittlich 65.000 Sendungen bei einem externen Druckdienstleister drucken. Ziel der Ausschreibung ist einen Auftragnehmer für den Postversand / Zustellung ab Übergabe Druckdienstleister mit möglichst kurzen Laufzeiten zu erhalten.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens nach 4 Jahren mit Ablauf des 31.12.2027, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 g - Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen durch die Bundesnetzagentur - Darstellung des Einsatzes einer vergleichbaren Dienstleistung bei mindestens zwei Kunden in vergleichbarer Größe - mindestens drei Referenzprojekte, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre abgeschlossen wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind -SaubFahrzG Musterformular für Anbieter zur Datenabfrage

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 06) - Eigenerklärung RUS Sanktion (Anlage 06a) - Kriterien des Eignungs- und Kriterienkataloges (Anlage 03a): Der Bieter bzw. das leistungsausführende Unternehmen besitzt eine Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 g Zustelltage sind Dienstag bis Samstag / Montag Höhrere Versandmengen werden ohne Verzögerung im Ablauf taggleich bearbeitet und in die Zustellung übergeben (Mehrmengen bis zu 30 %) Transportbehälter werden für alle Umschlagsgrößen kostenfrei und in ausreichender Menge rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die tatsächlich übernommenen Sendungsmengen vom Druckdienstleister werden spästens am Folgetag der der Übernahme dem Auftraggeber gemeldet gemäß Punkt 2.2.3 der Leistungsbeschreibung Die Redressrückführung an den Auftraggeber erfolgt physisch innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Unzustellbarkeit Laufzeitmessungen gemäß der unter Punkt 5. genannten Form werden als Grundlage für eine Vertragsstrafe bzw. als Kündigungsgrund akzeptiert. Feste Mitarbeiter stehen für die Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung wie in der Leistungsbeschreibung gefordert Ein angemessenes, äußeres Erscheinungsbild der abholenden und zustellenden Mitarbeiter wird zugesichert. (gemäß Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibung) Alle Mitarbeiter verfügen über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Die Zahlung des Mindestlohns an die Mitarbeiter wird zugesichert Die Inhalte und die Granularität der monatlichen Rechnungsstellung gem. der Leistungsbeschreibung werden mindestens eingehalten Sicht-/ Frankiervermerk zur Identifikation des AN und ein Datum bei der Frankierung wird kostenfrei aufgebracht Der Bieter verpflichtet sich zur striken Wahrung des Postgeheimnisses nach §41 PostG. Der Bieter sichert zu, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und dafür erforderliche Vorkehrungen in seinem Betrieb zu treffen, gemäß Punkt 4. der Leistungsbeschreibung Die Haftungs- und Versicherungsbedingungen der Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 7. werden akzeptiert und eine entsprechende Versicherungsbescheinigung vor Auftragsbeginn vorgelegt. Die datenschutzspezifischen Unterlagen die der Ausschreibung beigelegt wurden sind ausgefüllt und liegen dem Angebot bei Die Bescheinigung der ISO/IEC 9001 und oder 27001 Zertifizierzung ist beigefügt (gemäß Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung) Die Bescheinigung der ISO/IEC 14001 und oder 14083 Zertifizierzung ist beigefügt (gemäß Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung Ein Datenschutzbeauftragter nach EU DSGVO Richtlinien ist im Unternehmen gestellt (Anzugeben sind: Name / Mail-Anschrift / Telefonummer). Die angebotenen Preise wurden ohne möglichen Laufzeitrabatt der DPAG kalkuliert. Der Bieter sicherte eine Umsetzung während der Vertragslaufzeit entwickelten Störungsmanagement mit SLA / Störungsklassen / Kommunikationswegen durch den Auftraggeber zu.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1XJ98ZYF/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Urkalkulation (separaten und versiegelten Umschlag) - mindestens 2 Nachweise über eine Laufzeitmessung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 2
Beschreibung: Die AOK Niedersachsen lässt täglich durchschnittlich 65.000 Sendungen bei einem externen Druckdienstleister drucken. Ziel der Ausschreibung ist einen Auftragnehmer für den Postversand / Zustellung ab Übergabe Druckdienstleister mit möglichst kurzen Laufzeiten zu erhalten.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64121100 Postzustellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Er endet jedoch spätestens nach 4 Jahren mit Ablauf des 31.12.2027, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 g - Genehmigung der Entgelte für lizenzpflichtige Postdienstleistungen durch die Bundesnetzagentur - Darstellung des Einsatzes einer vergleichbaren Dienstleistung bei mindestens zwei Kunden in vergleichbarer Größe - mindestens drei Referenzprojekte, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre abgeschlossen wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind -SaubFahrzG Musterformular für Anbieter zur Datenabfrage

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 06) - Eigenerklärung RUS Sanktion (Anlage 06a) - Kriterien des Eignungs- und Kriterienkataloges (Anlage 03a): Der Bieter bzw. das leistungsausführende Unternehmen besitzt eine Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 g Zustelltage sind Dienstag bis Samstag / Montag Höhrere Versandmengen werden ohne Verzögerung im Ablauf taggleich bearbeitet und in die Zustellung übergeben (Mehrmengen bis zu 30 %) Transportbehälter werden für alle Umschlagsgrößen kostenfrei und in ausreichender Menge rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die tatsächlich übernommenen Sendungsmengen vom Druckdienstleister werden spästens am Folgetag der der Übernahme dem Auftraggeber gemeldet gemäß Punkt 2.2.3 der Leistungsbeschreibung Die Redressrückführung an den Auftraggeber erfolgt physisch innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Unzustellbarkeit Laufzeitmessungen gemäß der unter Punkt 5. genannten Form werden als Grundlage für eine Vertragsstrafe bzw. als Kündigungsgrund akzeptiert. Feste Mitarbeiter stehen für die Bearbeitung von Reklamationen zur Verfügung wie in der Leistungsbeschreibung gefordert Ein angemessenes, äußeres Erscheinungsbild der abholenden und zustellenden Mitarbeiter wird zugesichert. (gemäß Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibung) Alle Mitarbeiter verfügen über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Die Zahlung des Mindestlohns an die Mitarbeiter wird zugesichert Die Inhalte und die Granularität der monatlichen Rechnungsstellung gem. der Leistungsbeschreibung werden mindestens eingehalten Sicht-/ Frankiervermerk zur Identifikation des AN und ein Datum bei der Frankierung wird kostenfrei aufgebracht Der Bieter verpflichtet sich zur striken Wahrung des Postgeheimnisses nach §41 PostG. Der Bieter sichert zu, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und dafür erforderliche Vorkehrungen in seinem Betrieb zu treffen, gemäß Punkt 4. der Leistungsbeschreibung Die Haftungs- und Versicherungsbedingungen der Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 7. werden akzeptiert und eine entsprechende Versicherungsbescheinigung vor Auftragsbeginn vorgelegt. Die datenschutzspezifischen Unterlagen die der Ausschreibung beigelegt wurden sind ausgefüllt und liegen dem Angebot bei Die Bescheinigung der ISO/IEC 9001 und oder 27001 Zertifizierzung ist beigefügt (gemäß Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung) Die Bescheinigung der ISO/IEC 14001 und oder 14083 Zertifizierzung ist beigefügt (gemäß Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung Ein Datenschutzbeauftragter nach EU DSGVO Richtlinien ist im Unternehmen gestellt (Anzugeben sind: Name / Mail-Anschrift / Telefonummer). Die angebotenen Preise wurden ohne möglichen Laufzeitrabatt der DPAG kalkuliert. Der Bieter sicherte eine Umsetzung während der Vertragslaufzeit entwickelten Störungsmanagement mit SLA / Störungsklassen / Kommunikationswegen durch den Auftraggeber zu.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGY1XJ98ZYF/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Urkalkulation (separaten und versiegelten Umschlag) - mindestens 2 Nachweise über eine Laufzeitmessung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Peiner Str. 8  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511870115205
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Peiner Str. 8  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511870115205
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstraße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Peiner Str. 8  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511870115205
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e224a43-1efd-4bc7-b2ba-08a7ab39fff2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2024 09:57:17 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 286589-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2024

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