1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Beschreibung: Der Landkreises Lüchow-Dannenberg ist Träger der Schülerbeförderung und für die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen im Wege des freigestellten Schülerverkehrs nach Freistellungsverordnung (FVO) für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 verantwortlich. Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Es wurden 16 Lose mit entsprechenden Fahrten gebildet.
Kennung des Verfahrens: 06df5101-707f-4a22-b2be-635bb9768877
Interne Kennung: 12/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lüchow (Wendland)
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: betrifft den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Angebote können für einzelne aber auch für alle Lose abgegeben werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 16
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 16
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB § 123 ff.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 1 sind die Grundschule in Trebel und Lemgow anzufahren. Es sind derzeit 4 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 9 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 3 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: CO2 - Bilanz
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: LOS 2
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 2 befinden sich zwei Hinfahrten. Auf der ersten Hinfahrt sind die Grundschulen in Lüchow und Wustrow und das Gymnasium Lüchow anzufahren. Auf der zweiten Hinfahrt sind das Gymnasium Lüchow, Jeetzel - Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten zu bedienen. Auf der Rückfahrt müssen das Gymnasium Lüchow, Jeetzel Oberschule Lüchow und die Grundschule Küsten. Es sind derzeit 17 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: LOS 3
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 3 wird nur die Grundschule Wustrow als Rückfahrt bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 25 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30%
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: LOS 4
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 4 sind die Jeetzel - Oberschule Lüchow, das Gymnasium Lüchow und die Grundschule Lüchow anzufahren. Es sind derzeit 15 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 15 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70 %
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30%
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: LOS 5
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 5 sind die Grundschule Lüchow und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 20 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 21 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 20 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Beschreibung: 30
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: LOS 6
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 6 wird nur die freie Schule Wendland in Grabow bedient. Es sind derzeit 9 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 8 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 9 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: LOS 7
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 7 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: LOS 8
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 8 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 19 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 11 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 18 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: LOS 9
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 9 sind die Grundschule Breselenz und die freie Schule Wendland anzufahren. Es sind derzeit 24 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt und 32 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: LOS 10
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 10 sind mehre Schulen anzufahren. In diesem Los 10 müssen auf der Hinfahrt die Grundschule Lüchow, die Grundschule Küsten, die Grundschule Prisser, Grundschule Breselenz und die freie Schule Hitzacker angefahren werden. Die Rückfahrt beinhaltet wiederum nur die Grundschule Breselenz. Es sind derzeit 5 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 4 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 13 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Dienstag-Donnerstag) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: LOS 11
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 11 sind mehrere Schulen anzufahren. In diesem Los 11 sind das Fritz-Reuter-Gymnasium und die Nicolas-Born Schule, Grundschule Dannenberg und die Grundschule Prisser angefahren werden. Es sind derzeit 14 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 12 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 10 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Freitag) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: LOS 12
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 12 wird nur die Drawehn-Schule-Clenze bedient. Es sind derzeit 16 Schüler*innen auf der 1. Hinfahrt (Fahrt 1), 13 Schüler*innen auf der 2. Hinfahrt (Fahrt 2), 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 19 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Donnerstag) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: LOS 13
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 13 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 25 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 36 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 37 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: LOS 14
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 14 werden die freie Schule Hitzacker, die Bernhard-Varenius Schule und die Grundschule Hitzacker angefahren. Es sind derzeit 30 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 26 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 24 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: LOS 15
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 15 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient. Es sind derzeit 21 Schüler*innen auf der Hinfahrt, 18 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 21 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gemäß Beschluss des Kreisausschusses (2019/350) sind Klimaschutzbelange in der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die CO2-Bilanz in der Schülerbeförderung sukzessiv zu verbessern.
Fester Wert (insgesamt): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: LOS 16
Beschreibung: Die zu erbringenden Personenbeförderungsleistungen beinhalten Fahrten entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand von der durch den Landkreis festgelegten Haltestelle zum jeweiligen Schulstandort bzw. zurück. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich von der festgelegten Haltestelle abgeholt. Im Los 16 werden die freie Schule Hitzacker und die Bernhard-Varenius Schule aus Hitzacker bedient Es sind derzeit 13 Schüler*innen auf der 1. Rückfahrt (mittags, Montag-Freitag) und 16 Schüler*innen auf der 2. Rückfahrt (nachmittags, Montag-Mittwoch) zu befördern.
Interne Kennung: 12/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: § 44 Abs. 1 VgV; § 47 VgV, § 123, 124 GWB; § 6 Abs. 1 WRegG, § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; § 13 Absatz 1 PBef
Beschreibung: Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Beförderungsunternehmen (insb. aus dem Personenbeförderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicherheitsbestimmungen, müssen erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung der Dienstleistung (Formblatt 124 LD) sowie die Erklärung zu § 4 / 5 Abs. 1 NTVergG
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder). Angaben der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind, sind einzureichen. Angaben der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen durch Kopien der Fahrzeugscheine und Nachweis von vergleichbaren Referenzen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 70%
Fester Wert (insgesamt): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 072 024 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 31/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Lüchow-Dannenberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Stadt: Lüchow (Wendland)
Postleitzahl: 29439
Land, Gliederung (NUTS): Lüchow-Dannenberg (DE934)
Land: Deutschland
Telefon: 058411200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-1334
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8c73abf7-ac3f-4113-b1d9-d40f3c2a30b8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 10:41:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 261786-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024