5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte, 34121400 Niederflurbusse, 34144910 Elektrobusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die SVE ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Lieferung von bis zu 4 batteriebetriebenen Niederflurbussen nebst den zugehörigen Ladegeräten zu verlangen. Die SVE kann die Option bis zum 31.12.2027 unter Angabe des von der SVE gewünschten Lieferdatums und der Anzahl der zu liefernden Fahrzeuge ausüben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie/Scan), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung legt der Bewerber eine Gewerbeanmeldung vor (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als 3 Monate sein. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus dem Nachweis ersichtlich, ist dem Teilnahmeantrag ein entsprechender alternativer Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Vollmacht) beizufügen. Die Vollmachtserteilung kann älter als 3 Monate sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 - Eigenerklärung über das Bestehen von Versicherungen
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dient die folgende Unterlagen: Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage 3). Darin sind folgende Angaben zu machen: a) Absicherung im Schadensfall durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen von Versicherungen im nachfolgend beschriebenen Umfang bzw. über die Bereitschaft, diese auf eigene Kosten im Auftragsfalle abzuschließen: i) Betriebs-; Umwelt- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sachschäden in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall sowie ii) Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von EUR 500.000 je Schadensfall. Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist der Fahrzeuge bzw. Ladegeräte aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die vorstehend genannte Versicherung im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen wird. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die sonstige gebildete Personenmehrheit und nicht lediglich auf ihre einzelnen Mitglieder beziehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, vom Bestbieter vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Dritterklärung des Versicherungsgebers zu verlangen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dient des Weiteren die folgende Unterlagen: Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage 3). Darin sind folgende Angaben zu machen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Bussen der Klasse M3 I unabhängig von der Antriebstechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021). Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre ab. Für die fehlenden Jahre gibt er die Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahr an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die Auftraggeberin wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Bewerberauswahl wird dieses Kriterium wie folgt berücksichtigt: 20 Punkte x Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / Höchster Gesamtjahresumsatz aller Bewerber. Für die Bewerberauswahl werden ausschließlich Umsätze der Geschäftsjahre 2021 – 2023 mit Bussen der Klasse M3 I berücksichtigt. Die Angabe von Planzahlen bleibt hierbei hingegen unberücksichtigt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 - Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dienen des Weiteren die folgende Unterlagen: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) bei. Die Auftraggeberin stellt für die Unternehmensdarstellung kein Formblatt zur Verfügung. Die Darstellung kann daher als Anlage zum Teilnahmeantrag in Form einer Präsentation oder Fließtext erfolgen.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 - Dieselbusse
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er sowohl über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen als auch über die personellen und logistischen Ressourcen sowie die technische Ausrüstung verfügt, die zur Durchführung und Erfüllung der ausgeschriebenen Lieferleistung erforderlich sind. Zum Nachweis seiner Eignung dienen folgende Eigenerklärungen bzw. Nachweise: Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 4). Darin sind folgende Angaben zu tätigen: Anzahl der im Zeitraum 2021 – 2023 in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich ausgelieferten Dieselbusse der Klasse M3 I; Mindestbedingung: Auslieferung von wenigstens 300 Dieselbussen der Klasse M3 I im Zeitraum 2021 – 2023. Für die Bewerberauswahl wird dieses Kriterium wie folgt berücksichtigt: 50 Punkte x Anzahl Dieselbusse des Bewerbers / Höchste Anzahl Dieselbusse aller Bewerber. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 - Batteriebusse
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung dienen folgende Eigenerklärungen bzw. Nachweise: Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 4). Darin sind folgende Angaben zu tätigen: Anzahl der im Zeitraum 2021 – 2023 in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich ausgelieferten Batteriebusse der Klasse M3 I; Mindestbedingung: Auslieferung von wenigstens 200 Batteriebussen der Klasse M3 I im Zeitraum 2021 – 2023. Für die Bewerberauswahl wird dieses Kriterium wie folgt berücksichtigt: 30 Punkte x Anzahl Batteriebusse des Bewerbers / Höchste Anzahl Batteriebusse aller Bewerber. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 - Qualitätssicherung
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung dienen folgende Nachweise: Qualitätssicherung: Nachweis des Bestehens einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Zertifizierung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 4. Eigenerklärung Niederlassung / Vertragswerkstatt sowie Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer Vertragswerkstatt
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung dienen folgende Eigenerklärungen bzw. Nachweise: Eigenerklärung Niederlassung / Vertragswerkstatt sowie Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer Vertragswerkstatt gemäß Anlage 9. Der Bewerber hat darin a) das Vorhandensein einer eigenen, fachlich geeigneten Niederlassung, b) das Vorhandensein einer fachlich geeigneten und bereits unter Vertrag stehenden Vertragswerkstatt nachzuweisen oder c) eine Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer zu benennenden Vertragswerkstatt abzugeben. Im Falle von c) verpflichtet sich der Bewerber im Falle seiner Beauftragung eine Vertragswerkstatt für die Instandhaltung und Instandsetzung von Batterie- und Dieselbussen unter Vertrag zu nehmen. Mindestbedingung: i) Die Niederlassung oder die Werkstatt muss in der Lage sein, alle Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung von Batterie- und Dieselbussen durchzuführen sowie alle busspezifischen Ersatzteile innerhalb von 24 Stunden (Ausnahmen sind zu benennen) zu beschaffen. Sollte der Vertrag mit o. g. Niederlassung / Werkstatt vor Ablauf der Gesamtlebensdauer der Batterie- und Dieselbusse enden, so ist eine gleichwertige Ersatzwerkstatt unter Vertrag zu nehmen. ii) Die Werkstatt oder Niederlassung muss vom ZOB-Emden innerhalb einer Stunde mit den ausgelieferten Fahrzeugen erreichbar sein. Die Überführung der Busse zur Werkstatt oder Niederlassung erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers.
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin kann Bewerber nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die Auftraggeberin nach § 51 Abs. 3 bis 5 SektVO verfahren.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die ausgewählten Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung zur Einhaltung des § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) sowie die BVB-NTVergG abzugeben.
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) "erforderlich" eingetragen ist, ist dies NICHT "erforderlich", sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung "zulässig".
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die SVE auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der SVE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverkehr Emden GmbH