Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2024

210836-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2024
OJ S 71/2024 10/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2024
Beschreibung: Übernahme von ca. 350-400 MG/ Jahr von Altkleidern und Altschuhen am Betriebshof Oberg, im Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder am AEZ (Abfallentsorgungszentrum), Hildesheimer Straße 15,31249 Hohenhameln-Stedum, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Kapitel,i, Ziff.2.3), einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet LK Peine.
Kennung des Verfahrens: 47671a5f-f28d-4376-a4ed-dfc318cda6e1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hildesheimer Straße 15  
Stadt: Hohenhameln
Postleitzahl: 31249
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Übernahme erfolgt entweder am Betriebshof Oberg, Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder an der Zentraldeponie AEZ, Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln-Stedum. Im Übrigen wird der Ort für die Leistungserbringung weder gestellt noch vorgegeben
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betriebshof Oberg Gadenstedter Weg 19 
Stadt: Ilsede-Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Übernahme erfolgt entweder am Betriebshof Oberg, Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder an der Zentraldeponie AEZ, Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln-Stedum. Im Übrigen wird der Ort für die Leistungserbringung weder gestellt noch vorgegeben
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung[§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)] ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung[§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche)] ---
Betrugsbekämpfung[§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden]---
Korruption[§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB ] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) ] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 333 (Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB, jeweils auch iVm § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) ] --- [§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)] ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels[§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).]---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge[§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.] ---
Entrichtung von Steuern[§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.] ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen[§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.] ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen[§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.] ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen[§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.] ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen[§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.] ---
Konkurs[§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften[§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.] ---
Zahlungsunfähigkeit[§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.] ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit[§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.] ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit[§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.] ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs[§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.] ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren[§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (vgl. auch § 6 VgV).] ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens[§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.] ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen[§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.] ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.[§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. ] --- [§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.] ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen[§ 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.] --- [§ 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11 oder Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.] --- [ § 19 Abs. 1 Satz 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11 oder Abs. 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. ] --- [ § 4 Abs. 1 NTVergG: Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 MiLoG mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und 2. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des AEntGbundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. § 4 Abs. 2 NTVergG: Fehlt bei Angebotsabgabe die Erklärung nach Absatz 1 und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. ] ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren[Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)] ---
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2024
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 350 bis 400 Mg/ Jahr Altkleidern und Altschuhen, die A+B Peine als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Übernahme erfolgt entweder am Betriebshof Oberg, Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder am AEZ (Abfallentsorgungszentrum), Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln-Stedum
Interne Kennung: E56843759
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hildesheimer Straße 15  
Stadt: Hohenhameln-Stedum
Postleitzahl: 31249
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Übernahme erfolgt entweder am Betriebshof Oberg, Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder an der Zentraldeponie AEZ, Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln-Stedum. Im Übrigen wird der Ort für die Leistungserbringung weder gestellt noch vorgegeben."
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betriebshof Oberg Gadenstedter Weg 19, 
Stadt: Ilsede-Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaft.
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular vorhanden).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unteraufträge.
Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind die Unterauftragnehmer zu benennen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Übersicht und Angaben zum Bieter.
Beschreibung: Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer.
Beschreibung: Möchte sich der Bieter im Wege einer Eignungsleihe auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen, hat er für den Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmen vorzulegen (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Alternativ kann dem Angebot bei entsprechender Begründung ein gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen beigefügt werden. Formular vorhanden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Referenzangaben zu mindestens einer Leistung, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Bezeichnung des Auftrags, Beschreibung des Leistungsumfanges inkl. Ausführungszeitraum, Auftragssumme (netto). Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind Auftraggeberbestätigungen zu den angegebenen Referenzen vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsschutz.
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den ausgeschriebenen Leistungsbereich spätestens ab Leistungsbeginn(Formular vorhanden), alternativ der Nachweis einer solchen Versicherung. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Der Nachweis einer solchen Versicherung ist dem Auftraggeber zum Leistungsbeginn nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtkonzept der Leistungserbringung.
Beschreibung: Darstellung des Gesamtkonzepts der Leistungserbringung inkl. Angaben zur technischen Ausrüstung und technischen Leitung des Unternehmens, der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Formular vorhanden) sowie ggf. zur Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gewerberechtliche Voraussetzungen.
Beschreibung: Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung (im Angebotsschreiben).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausreichende Kapazitäten.
Beschreibung: Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen (im Angebotsschreiben).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Beschreibung: Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (im Angebots-schreiben). Auf gesonderte Aufforderung sind entsprechende Zahlungsnachweise einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsgenossenschaft.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachweis der Vertretungsbefugnis.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist die Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, nachzuweisen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherungsschutz.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Handels- und Gewerberegisterauszüge.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und ein aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bilanzen.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verwertungsanlagen.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung ist eine verbindliche Erklärung der Entsorgungsanlage/n zur Annahme oder Verwertung oder Beseitigung der bei der Behandlung der erfassten Alttextilien anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Unteraufträge.
Beschreibung: Auf gesonderte Aufforderung sind die vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Beschreibung: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Kostenposition von der Erlösposition subtrahiert; dasjenige Angebot mit dem höchsten Resterlös für A+B Peine ist das wirtschaftlichste Angebot.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E56843759
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E56843759
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 34 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2024 10:30:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005471
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59  
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51 7177 910
Internetadresse: https://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131 15 3308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b3b9bf37-7721-44df-b0ee-db994a0e14df - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 08:54:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 210836-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/04/2024

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