5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse, 34121200 Gelenkbusse, 34121400 Niederflurbusse
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag zweimalig um 12 Monate zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Es werden über die Laufzeit verschiedene Busse beschafft.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Persönliche Lage des Bewerbers
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 1 (2.1, 2.6 und 2.7 mit Punktevergabe)
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Busse) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) technische Fachkräfte c) kaufmännische. Fachkräfte d) Sonstige Beschäftigte Der Mitarbeiterbestand wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 2 Punkte >1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und > 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) 1 Punkt 500 bis 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und 50 bis 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) 0 Punkte < 500 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und/oder < 50 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar) Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 2.6 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (ab 01.01.2019), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Elektrobusse) vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden bis zu 9 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt. Vergleichbar sind Projekte: - Wenn mindestens 10 Elektrobusse (je Einzelauftrag, Solo- und Gelenkbus), - mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90%, - in dem EWR (also die Busse im EWR - in Betrieb genommen und zugelassen wurden / sich im Einsatz befinden). ausgeliefert wurden Der Referenzen werden bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 0 Punkte 3 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen. 1 Punkt 4 bis 5 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen. 2 Punkte 6 bis 7 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen. 3 Punkte 8 bis 9 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend) 2.7 Anzahl der im EWR zugelassenen / in Betrieb genommenen Fahrzeuge Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Linienbussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 500 pro Geschäftsjahr betragen. Der Anzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet: 1 Punkt Durchm. 500 bis 1000 Fahrzeuge 2 Punkte Durchm. 1001 bis 2000 Fahrzeuge 3 Punkte Durchm. > 2000 Fahrzeuge
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 2 (Nachweise/Erklärungen)
Beschreibung: 2.2 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt. 2.3 Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt. 2.4 DIN EN ISO 45001 Arbeitsschutzmanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 45001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt 2.5 DIN EN ISO 50001 Energiemanagement (bezogen auf die Produktionsstätte der Fahrzeuge) Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 50001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt. 2.8 Erklärung über eine elektronische Ersatzteilplattform Angabe über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall zur Identifikation und zum Bezug der Ersatzteile in deutscher Sprache für die zu liefernden Fahrzeuge (E-Commerce). 2.9 Angabe eines Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung Angabe eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung (mit Namen, Abteilung und Telefonnummer). 2.10 Angabe einer elektronischen Serviceplattform Angaben über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall, über die Wartungs-, Service- und Reparaturinformationen (Instandhaltungsinformationen) in deutscher Sprache zugänglich sind. 2.11 Angabe eines vorhandenen Qualifizierungs-Systems Angaben über das Bestehen einer funktionierenden Qualifizierungssystems für wiederkehrende Schulung der Mitarbeiter für Komponenten-, Wartungs-, Service- und Reparatur in deutscher Sprache. 2.12 Angabe Service-Werkstatt Nachweis mindestens einer bestehenden und vom Fahrzeughersteller autorisierten Buswerkstatt in maximaler Entfernung von 50 km im Umkreis des ÜSTRA Betriebshofes Mittelfeld (Hoher Weg 48, 30519 Hannover), in der sämtliche Fahrzeug-Komponenten gewartet und in Stand gesetzt werden können, insb. auch Türanlagen, allgemeine Unfallinstandsetzung, Hochvolt-Komponenten, Batterie-Instandsetzung. 2.13 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift: - bei allen Kundenkorrespondenzen - bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen - und beim innerdeutschen Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie beim innerdeutschen Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern mit direktem Kundenkontakt verwendet wird. 2.14 Erklärung zum Nichtvorliegen eines Ausschlussbeschlusses oder einer vorübergehenden Aussetzung gemäß der Ausschlusspolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) Erklärung, dass der Bewerber keinem Ausschlussbeschluss oder einer vorübergehenden Aussetzung gemäß der Ausschlusspolitik der Europäische Investitionsbank (EIB) unterliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/05/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Tariftreueerklärung NTVergG Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine Vorgaben
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt Rechts- und Steuerkanzlei