Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen

202428-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen
OJ S 68/2024 05/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Baugesellschaft UMG mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung_ANG_Anlage_3_Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 92d10832-dd7e-470c-a483-82f456ee5ce8
Interne Kennung: 24E71240BS1023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baugesellschaft UMG mbH Robert-Koch-Straße 34 
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 37075 Göttingen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WHFBB
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen
Beschreibung: Im Zuge der Planung und Herstellung der Baustufe 1 auf dem Gelände der Universitätsmedizin Göttingen sind die Prüfsachverständigenleistungen der folgende Prüfgebiete nach Niedersächsischer Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. Prüfgebiet 8: Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung o 3 Energiezentralen (im 2. Untergeschoss, im 3. Obergeschoss und im 7. Obergeschoss) o 12 Gießharztransformatoren 1000 kVA 20 KV und 1 Gießharztransformator 630 kVA 20 KV o Netzersatzanlage bestehend aus: 3 Stück Netzersatzanlage 2000kVA, 3 Mittelspannungs- Transformator 0,4/20kV - 2000kVA o Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ca. 18 Notlichtunterstationen o IT-Netz mit ca. 280 Standverteiler IT System AV/SV o 21 OP-Lichtanlagen Aufgrund der Komplexität des Projekts und der Erwartung einer reibungslosen Endprüfung der Baumaßnahme, wurde festgelegt, dass die Prüfsachverständigen ab der Entwurfsplanung beratend in den Planungsprozess eingebunden werden. Leistungsbeschreibung Planungsbegleitende Beratungsleistungen Planungsbegleitende Beratung und abschließende Überprüfung der Vorentwurfsplanung, der Entwurfsplanung und der Werk- und Montageplanung in Bezug auf die Plausibilität der aufgestellten Unterlagen nebst Ergebnisbericht, einschließlich schriftlichem Verweis auf Planungsfehler und Empfehlung entsprechender Maßnahmen für die unter Punkt 1.2 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagengruppen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Empfehlungen zur Korrektur werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt und im PKMS eingestellt. Die Übergabe des abschließenden Prüfberichtes erfolgt spätestens 14 Tage nach Übergabe der Planungsunterlagen. Baubegleitende Sachverständigenprüfungen Es erfolgen je nach Baufortschritt die Überprüfungen der Montage- und Installationsarbeiten mit dem Ziel, wesentliche Abweichungen von den Planvorgaben festzustellen, systematische Fehler rechtzeitig zu erkennen, bei der Montage auftretende Probleme zu klären und mangelnde Gebrauchstauglichkeit der Anlagen festzustellen. Dies betrifft insbesondere auch die Bereiche, die nach Abschluss der Installationsarbeiten nicht mehr zugänglich sind (z.B. geschlossene Kabelkanäle, Schächte, geschlossene Zwischen- Deckenbereiche etc.). Die Ergebnisse der baubegleitende Sachverständigenprüfungen und Empfehlungen zur Korrektur werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt und im PKMS eingestellt. Abnahmeprüfungen durch Prüfsachverständige Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie z.B. die Abnahme der Sicherheitsstromversorgung, der Sicherheitsbeleuchtung, des IT-Netztes, des Blitzschutzes werden entsprechend nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO), der Baugenehmigung und den Auflagen aus dem noch zu erstellenden Brandschutzkonzept durchgeführt. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen durch den Sachverständigen werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Weitere Details vgl. in den Vergabeunterlagen, insbes. in der Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: 24E71240BS1023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baugesellschaft UMG mbH Robert-Koch-Straße 34 
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 37075 Göttingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 26/10/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Konkretisierung der Ausschlussgründe
Beschreibung: -Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keineRückstände beim Finanzamt bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der der ordnungsgemäßen Steuerzahlungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) zu fordern. -Gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge an die Krankenkassen Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei einer Krankenkasse bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Krankenkassenbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) zu fordern. - Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall?Versicherung Der Bewerber/Bietrer hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfall-Versicherung ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei der Berufsgenossenschaft/ gesetzlichen Unfall-Versicherung bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft) zu fordern. -Insolvenz Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet ist, keine Eröffnung beantragt und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. -Liquidation Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. -Sonstige AusschlussgründeDer Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass keine sonstigen Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB bestehen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Landesrechtliche Vorgaben (Niedersachsen) - Verpflichtungserklärung gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) - Verpflichtungserklärung zum Mindeststundenentgelt
Beschreibung: Der Bewerber/Bieter (ggf. Eignungsverleiher und NU) erklärt, dass im Falle der Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Bewerber/Bieter als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1 Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, § 4 NTVergG Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 6.1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 6.1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. 6.2 Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette, § 13 NTVergG 6.2.1 Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach Nummer 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) abzuverlangen und diese Erklärungen und Nachweise dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Der Auftragnehmer, der einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach Satz 1 aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1 genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, so gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 6.2.2 Der Auftragnehmer hat bei Abgabe seines Angebots ein Verzeichnis der Leistungen, die durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber legt in den Vergabeunterlagen fest, ob die Nachunternehmen, die der Auftragnehmer für diese Leistungen einsetzen will, vor Zuschlagserteilung benannt werden müssen. Nach Zuschlagserteilung bedarf die Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Für die Einschaltung und den Wechsel eines Verleihunternehmens gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 6.2.3 Auf die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen kann der öffentliche Auftraggeber verzichten, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, weniger als [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. 6.2 Kontrollen und Sanktionen gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) 6.2.1 Kontrollen, § 14 NTVergG 6.2.1.1 Der Auftraggeber ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 NTVergG gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf dieses Gesetz übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten. Der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. 6.2.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden, damit dieser die Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen nach Nummer 6.2.1.1 Satz 1, die sich auf die Beschäftigten beziehen, überprüfen kann. 1.3 Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vor, dass die sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtungen nicht eingehalten werden, so ist er zur Durchführung von Kontrollen verpflichtet. 1.4 Der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen nach Nummer 6.2.1.2 über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen. Der Auftragnehmer sowie die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. 6.2.2 Sanktionen, 15 NTVergG 2.1 Um die Einhaltung der sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtungen zu sichern, gilt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswerts als vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswerts nicht überschreiten. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall zu verpflichten, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen wird und das der Auftragnehmer den Verstoß kannte oder kennen musste. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2.2 Die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung einer sich aus der Erklärung nach 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) ergebenden Verpflichtung durch den AN, ein NU oder ein Verleihunternehmen, berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung EU-Sanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten).

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zum Berufstand und Handelsregisterauszug
Beschreibung: Soweit einschlägig haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Verleihunternehmen und ggf. Nachunternehmer Handelsregisterauszüge vorzulegen und Angaben zum Berufstand (Architekten/Ingenieure) zu machen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz - Mindestkriterien
Beschreibung: Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Überprüfung der Planung, baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung [vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung; Prüf- Sachverständigen- und Beratungsleistungen]) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) mindestens [Betrag gelöscht] Euro p. a. netto betragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung - Mindestkriterien
Beschreibung: Die Bieter/Bietergemeinschaft haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen. (Hinweis: Unabhängig von dieser Mindestanforderung strebt die Auftraggeberin den Abschluss einer Projektversicherung an, an deren Kosten sich der spätere Auftragnehmer mit einem seinem Risiko angemessenen Anteil beteiligen wird, sofern die ihm entstehenden Risiken mitversichert werden.)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis von Referenzprojekten
Beschreibung: Die Bieter/Bietergemeinschaft haben mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte (Unternehmensbezogen) betreffend die Überprüfung der Planung, baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung (vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung; Prüf- Sachverständigen- und Beratungsleistungen)im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276). Für die Darstellung der Referenzen ist das ANG_FB_02 zu nutzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis laut Honorarblatt
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WHFBB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf die Regelung des § 56 VgV wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/05/2024 12:01:00 (UTC+2)
Ort: Hamburg/Göttingen
Zusätzliche Informationen: Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf die bereits dargelegten Vorgaben des Landes Niedersachsen (Anlage 2.1.6 zum Vertrag, auf welchen ebenfalls verwiesen wird) wird insbesondere verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zuinformieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Faxversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baugesellschaft UMG mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Baugesellschaft UMG mbH
Registrierungsnummer: DE2020506372
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34  
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Telefon: +49 40-4689920
Profil des Erwerbers: https://www.dbh-niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Registrierungsnummer: DE207557681
Postanschrift: Ballindamm 7  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Telefon: +49404689920
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Telefon: +49 4131-153306
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 08f60549-e403-4018-ba9b-fe9c4fc8d574 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/04/2024 18:25:21 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 202428-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 68/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/04/2024

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Bülkau
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Burgwedel
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Cappeln
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Cuxhaven
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