2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: 1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen: Umsatzes in Mio. Euro Netto Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Weniger als 1 Ausschluss Mehr als 1 Gleich oder weniger als 2,5 10 Punkte Mehr als 2,5 Gleich oder weniger als 5 20 Punkte Mehr als 5 Gleich oder weniger als 7,5 30 Punkte Mehr als 7,5 Gleich oder weniger als 10 40 Punkte Mehr als 10 Gleich oder weniger als 15 50 Punkte Mehr als 15 Gleich oder weniger als 20 60 Punkte Mehr als 20 Gleich oder weniger als 25 70 Punkte Mehr als 25 Gleich oder weniger als 30 80 Punkte Mehr als 30 Gleich oder weniger als 35 90 Punkte Mehr als 40 100 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2_F2.1. 2. Auswahlkriterium 2: Jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter Wirtschaftsprüfer innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre: Anzahl der MA Anzahl der MA Wertung Weniger als 10 Ausschluss Mehr als 10 Gleich oder weniger als 15 10 Punkte Mehr als 15 Gleich oder weniger als 20 20 Punkte Mehr als 20 Gleich oder weniger als 25 30 Punkte Mehr als 25 Gleich oder weniger als 30 40 Punkte Mehr als 30 Gleich oder weniger als 35 50 Punkte Mehr als 35 Gleich oder weniger als 40 60 Punkte Mehr als 40 Gleich oder weniger als 45 70 Punkte Mehr als 45 Gleich oder weniger als 50 80 Punkte Mehr als 50 Gleich oder weniger als 60 90 Punkte Mehr als 60 100 Punkte Die Angabe erfolgt per durch den Teilnehmer zu erstellende Eigenerklärung. 3. Auswahlkriterium 3: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss ≥ 3 20 Punkte ≥ 4 40 Punkte ≥ 5 60 Punkte ≥ 6 80 Punkte ≥ 7 100 Punkte ≥ 8 120 Punkte ≥ 9 140 Punkte ≥ 10 160 Punkte ≥ 11 180 Punkte ≥ 12 200 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2_F5. 4. Auswahlkriterium 4: Qualität der vergleichbaren Referenzen: Im Auswahlkriterium 4 können insgesamt 600 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 2F5 ermittelt. Das Klinikum addiert darüber hinaus die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage 2F5 hinzu. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 600 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= 600 Punkte 5. Gesamtauswahlentscheidung Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Konkurs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vergleichsverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen..
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.