2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34620000 Schienenfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34622200 Eisenbahnpersonenwagen, 50220000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRUDPDA Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: mindestens 4 und maximal 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. 3. Sollten mehr als vier geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behalten sich die Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen wird eine Rangfolge anhand folgenden Kriteriums gebildet: Anzahl und Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Dafür erstellt die Vergabestelle für jede der zu den Referenzanforderungen genannten Ziffern 1.0-1.2 ("Vorgabe") ein Ranking auf Basis der Nachweise der Bewerber. Bewertet werden Anzahl und Leistungsumfang der Referenzen sowie die Relevanz/Einschlägigkeit der Referenzen, welche sich in dem Grad der Übertragbarkeit auf die ausgeschriebenen Leistungen bemisst. Je Vorgabe erhält der Bewerber mit den auf Basis der vorgenannten Aspekte am besten bewerteten Nachweisen das höchste Ranking, der Bewerber mit den im Vergleich am schlechtesten bewerteten Nachweisen das niedrigste Ranking. Das höchste Ranking erhält jeweils eine Punktzahl entsprechend der Anzahl der abgegebenen Teilnahmeanträge, das niedrigste Ranking erhält die Punktzahl 1. Je Teilnahmeantrag werden die für jede Vorgabe vergebenen Punktzahlen zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl steht an erster Stelle der Rangfolge, der Bewerber mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl steht an zweiter Stelle der Rangfolge, usw.. Es werden zu jeder Vorgabe bis zu acht Referenzen bewertet. Die Vergabestelle behält sich vor, nur die Bewerber mit der Rangfolge 1 bis 4 zuzulassen. Es werden maximal die Bewerber mit der Rangfolge 1 bis 5 zugelassen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizufüh-ren. ___________________________________________________ Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern - wie hier - ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB