Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade

149922-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
OJ S 51/2024 12/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stade
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Kennung des Verfahrens: 27d0bfcc-d11c-45de-b9a2-e0b9574042d1
Interne Kennung: K-LKS-80-2024-0006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Konkurs§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Korruption§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergleichsverfahren§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Betrugsbekämpfung§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zahlungsunfähigkeit§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Entrichtung von Steuern§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mengenlos 1
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entfernung Verwertungsanlage
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verwertungsverfahren
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stade
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Mengenlos 2
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entfernung Verwertungsanlage
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verwertungsverfahren
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stade
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Mengenlos 3
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entfernung Verwertungsanlage
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verwertungsverfahren
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stade
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Mengenlos 4
Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entfernung Verwertungsanlage
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verwertungsverfahren
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Stade
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stade
Registrierungsnummer: 03359-014
Postanschrift: Am Sande 2  
Stadt: Stade
Postleitzahl: 21682
Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4141121055
Fax: +49 4141121059
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a497dc3-8534-42ab-9a9c-9db48a050f70 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2024 12:28:24 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 149922-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 51/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2024

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