1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss von Rahmenverträgen über Rohrnetz- und Hausanschlussmaterial für die KOWAS-Cuxhaven
Beschreibung: Materialbeschaffung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau im Zeitraum eines Jahres
Kennung des Verfahrens: 9fef13b2-77cd-4e37-ab88-04e3980de370
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 11
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Armaturen - Rohrnetz
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Anbohrarmaturen
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Hydranten
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: PVC-Formstücke
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Wasserzähler-Anlagen
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38421100 Wasserzähler
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: PE-Formstücke
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Guss-Formstücke
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44163000 Rohrleitungen und Formstücke
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Übergangsstück, Zugsicherung und Rohrbruchdichtschellen
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Rohrnetzzubehör
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Hausanschlussmaterial
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Materialieferung für den Rohrnetz- und Hausanschlussbau
Beschreibung: Alternativ-Material HAWLE
Interne Kennung: 24-011EU-L-WAV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44111000 Baumaterialien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44160000 Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Absprache mit den Auftragnehmern den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren b) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. 2. Eigenerklärung - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Dies gilt auch für etwaige nicht präqualifizierte Nachunternehmer. Bescheinigungen zuständiger Stellen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung zu Sanktionen der EU
Beschreibung: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576) Gleiches gilt für Nachunternehmer.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/04/2024 09:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.05.2024.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine weiteren Bedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: — Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, — Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wasser- und Abwasserverband Wesermünde Nord
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006724
Postanschrift: Am Wasserwerk 2
Stadt: Geestland
Postleitzahl: 27607
Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4721662491
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2c74651f-d71a-4773-9617-c66757727959 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/03/2024 13:03:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 145058-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 50/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2024