Deutschland – Spezialbenzine – Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2024

136322-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Spezialbenzine – Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2024
OJ S 47/2024 06/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesforsten
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2024
Beschreibung: Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl an die Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten
Kennung des Verfahrens: 09c6d0f8-d56c-44ee-947a-c4a38c73a27b
Interne Kennung: 3-02-02-06-048
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09222000 Spezialbenzine
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Landesforsten Bienroder Weg 3 
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 235 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY1DP63
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2024
Beschreibung: Konzept und geschätzter Jahresbedarf Die Niedersächsischen Landesforsten stellen landesweit den Sonderkraftstoff und das Kettenöl für alle betriebseigenen Motorsägen und andere Motorgeräte. In den vergangenen Geschäftsjahren haben die Mitarbeiter:innen der NLF rund 80.000 Liter Sonderkraftstoff und 30.000 Liter Biokettenöl verbraucht. Aktuell werden rund 400 Forstwirte im Jahresverlauf in der Holzernte eingesetzt. Der tatsächliche Verbrauch unterliegt sehr großen Schwankungen, da die Menge und Dimension des eingeschlagenen Holzes und die dafür eingesetzten Arbeitsverfahren abhängig von der Holzmarktlage sind. Naturereignisse wie Stürme und Insektenbefall können den Verbrauch auch maßgeblich beeinflussen. Mindestanforderungen an den Sonderkraftstoff Sonderkraftstoff auf Alkylatbasis für Zweitaktmotoren. Es handelt sich um ein schadstoffarmes, gebrauchsfertiges 2-Takt-Gemisch für Motorsägen und andere Motorgeräte ohne Ethanolbeimischung. Für den Sonderkraftstoff muss eine Unbedenklichkeitserklärung für alle kwf-geprüften und marktgängigen Kleinmotoren vorliegen. Der Sonderkraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Lieferung in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter und an das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum als 200 Liter Fass. Mindestanforderungen an das Biokettenöl Umweltverträglicher, biologisch schnell abbaubarer, pflanzenöl-basierter Kettenschmierstoff für die Schmierung von Sägeketten, Kettenrädern und Schienen von Motorsägen und Harvestern. Das Kettenöl ist universell im Sommer als auch im Winter einsetzbar. Das Biokettenöl ist mit mindestens einem der Umweltzeichen "Blauer Engel" RAL-ZU 48, dem Ecolabel oder vergleichbare Nachfolgeregelungen ausgezeichnet. Es ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinden mit 20 Liter oder nach Wunsch als 200 Liter Tauschfass. Zertifizierung Die angebotenen Betriebsstoffe erfüllen die in den Mindestanforderungen aufgeführten Anforderungen. Sie sind vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) geprüft und zertifiziert - aussagekräftige Unterlagen, z.B. der Prüfbericht sind beizufügen. Falls während der Vertragslaufzeit die Zertifizierung endet, muss eine verbindliche Anmeldung für die Folgezertifizierung beim KWF erfolgen und die Anmeldung mit Bestätigung des KWF ist den Unterlagen beizulegen. Es können jeweils 2 Proben des Sonderkraftstoffes und des Biokettenöls auf Kosten des Lieferanten durch ein unabhängiges Prüflabor untersucht und auf Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen überprüft werden. Die Proben werden durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten gesammelt und über das KWF zur Untersuchung versandt. Jeweilige Rückstellproben verbleiben beim Auftraggeber. Lieferung Je nach Bedarf erfolgt der Abruf auf den Rahmenvertrag durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten - in der Regel erfolgt die Bedarfsdeckung der einzelnen Teilautonomen Arbeitsgruppen in den Forstämtern eigenverantwortlich. Mindestabnahmemenge pro Lieferung beträgt 200 Liter. Es gibt keinen regelmäßigen Belieferungsturnus. Es erfolgt eine zuverlässige Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung ganzjährig an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein. Die Belieferung erfolgt während der Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen der Niedersächsischen Landesforsten und werden zwischen dem Lieferanten und dem Mitarbeiter abgestimmt. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen, die Auslieferung muss von einem Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten quittiert werden. Leergutlogistik Die Leergebinde werden vom Lieferanten kostenlos abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt. Dies gilt auch im geringerem Umfang für Gebinde aus vorjährigen Lieferungen und anderer Lieferanten. Die Rücknahme erfolgt durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Interne Kennung: 3-02-02-06-048
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09222000 Spezialbenzine
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niedersächsische Landesforsten Bienroder Weg 3 
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Eignung
Beschreibung: Siehe Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische Prospekte mit Kenndaten der angebotenen Treib- und Schmierstoffe Nachweis der KWF -Zertifizierung für den Zeitraum der Leistungserbringung Darstellung der Leergutlogistik Darstellung von 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Umfang, Lieferung frei Haus, Leergutentsorgung) der letzten 2 Jahre

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Einhaltung Anwendung von Russland-Sanktionen Einhaltung Mindestentgelt und Tariftreue Einhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: niedrigster Gesamtpreis
Beschreibung: Summe aus 60.000 Liter Angebotspreis Sonderkraftstoff 20 oder 25 Liter Kanister 27.000 Liter Angebotspreis Biokettenöl 20 Liter Kanister 3.000 Liter Angebotspreis Biokettenöl 200 Liter Fass
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 08/04/2024 16:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 $name_timeperiod.DAYS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angebote können ausgeschlossen werden, wenn sie nicht alle geforderten Angebotsbestandteile enthalten oder nicht rechtsverbindlich unterzeichnet sind. Alle form- und fristgerecht einge-gangenen Angebote werden zur Wertung zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/04/2024 16:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsische Landesforsten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesforsten
Registrierungsnummer: 03-0309911030-24
Postanschrift: Bienroder Weg 3  
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: +4953112980
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38e68560-29f0-46dc-8614-e688f726a49b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2024 15:53:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 136322-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/03/2024

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