Deutschland – Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen – WRRL-Monitoring der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos für das Jahr 2024

118956-2024 - Ergebnis
Deutschland – Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen – WRRL-Monitoring der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos für das Jahr 2024
OJ S 41/2024 27/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: WRRL-Monitoring der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos für das Jahr 2024
Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen der biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten und Phytobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2024 Teilkomponenten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen an ausgewählten Gewässern untersucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1: "Bio_Zentrale Vergabe_LstgMPH-PB_2024" zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: c44d4e0e-7301-4c15-af89-974c782e15e5
Interne Kennung: 0134-DLG/2023-03.222
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90720000 Umweltschutz, 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDPG3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: AUR MPH (Dienstgebiet der Betriebsstelle Aurich)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: AUR DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Aurich)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: BRA MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Brake-Oldenburg)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: BRA DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Brake-Oldenburg)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: CLP MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Cloppenburg)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: CLP DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Cloppenburg)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: H-HI MPH + DIA + PoD 1 (Dienstgebiet der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: H-HI MPH + DIA + PoD 2 (Dienstgebiet der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: LG MPH + DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Lüneburg)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: LG PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Lüneburg)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: MEP MPH Nord (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: MEP MPH Süd (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: MEP DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: STD MPH (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: STD DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: STD PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: S-BS MPH + DIA + PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Süd - Braunschweig)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: S-GÖ MPH + DIA + PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Süd - Göttingen)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: SU MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Sulingen)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: SU DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Sulingen)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: VER MPH + DIA-PN (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: VER DIA-Best. (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: VER PoD (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden)
Beschreibung: Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen: 1. Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2024: o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt) o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probe-nahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) 2. Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließgewässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT 3. Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst 4. Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivorla-gen werden zur Verfügung gestellt).
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90733100 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, 90720000 Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck.
Fester Wert (insgesamt): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pojektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitbieter (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Managementn & Logistik
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich des "Management & Logistik" - Aufwandes einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenah-men/Auswertungen/Berichterstellung machen muss.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0024
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 82a26a9a-de82-4df4-8d99-1acb6e0c0497 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2024 15:19:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 118956-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2024

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