1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen - Sammlung und Transport von Rest-, Bio- und Sperrabfall sowie Entsorgung von Restsperrabfall
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall (Restsperrabfall, Elektroaltgeräte, Altmetall), die Entsorgung von Restsperrabfall sowie der Rücktransport von Material aus einer mechanisch-biologischen Behandlungsanlage zur Deponie Sedelsberg. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen aus dem Landkreis Cloppenburg. Zusätzlich beinhaltet die Leistung die Auslieferung von neuen 2-Rad-Abfallbehältern von einem Behälter-Lager an derzeit zwölf vorgegebene Standorte im Landkreis Cloppenburg .
Kennung des Verfahrens: 9eda0df0-6262-4368-bb6b-c2a91c227380
Interne Kennung: 243/2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Cloppenburg
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: - Abfuhr von Rest- und Bioabfall („Behälter-gestützte Sammlung“); als Eventualposition Vorhaltung eines Behälteridentifikationssystem am Fahrzeug sowie Systemzugriff auf ein IT-System im Zuge einer zukünftigen Behälteridentifikation - Transport von Rest- und Bioabfall zu den vom AG festgelegten Vorbehandlungs- und Entsorgungsanlagen - Auslieferung von 2-Rad-Abfallbehältern für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier vom Lager in Sedelsberg an ein Entsorgungszentrum und elf Wertstoffsammelstellen im Landkreis Cloppenburg - Rücktransport von Material aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung zur Deponie Sedelsberg
Interne Kennung: 243/2023 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2034.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Cloppenburg
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2034.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: e54f2358-e0f2-428c-b8ea-4f6be224a5c0-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis gemäß den Vergabeunterlagen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: - Abfuhr von Restsperrabfall, Elektroaltgeräten und Altmetall auf Abruf durch die Nutzer (Sperrabfallsammlung im Holsystem) - Containergestellung für Restsperrabfall an den Entsorgungszentren Sedelsberg und Stapelfeld (Restsperrabfallsammlung im Bringsystem) - Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrabfall aus Hol- und Bringsystem
Interne Kennung: 243/2023 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2034.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Cloppenburg
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages dreimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2034.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: e54f2358-e0f2-428c-b8ea-4f6be224a5c0-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis gemäß den Vergabeunterlagen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Region Nord
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Horst Bohmann Cloppenburg Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Cloppenburg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 03453-0-07
Postanschrift: Eschstraße 29
Stadt: Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Region Nord
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 125906471
Postanschrift: Am Ihlberg 10
Stadt: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH & Co. KG, Region Nord
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Postanschrift: Am Ihlberg 10
Stadt: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land, Gliederung (NUTS): DEF02
Land: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Horst Bohmann Cloppenburg Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE 190 2410 95
Postanschrift: Kleibroker Str. 99
Stadt: Rastede
Postleitzahl: 26180
Land, Gliederung (NUTS): Ammerland (DE946)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Horst Bohmann Cloppenburg Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Postanschrift: Kleibroker Str. 99
Stadt: Rastede
Postleitzahl: 26180
Land, Gliederung (NUTS): DE946
Land: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
Registrierungsnummer: DE161557490
Postanschrift: Beckumer Str. 36
Stadt: Ahlen
Postleitzahl: 59229
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0848e852-cda0-40e4-95dd-fabf66f8ed9b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 105212-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2024