1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Region Hannover GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Krankenhausinformationssystem Klinikum Region Hannover
Beschreibung: Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 5 VGV für die Erweiterung der bestehenden Vertragsstrukturen im Sinne des Gesamtpakets „Ertüchtigung KHZG“ betreffend der Fördertatbestände 3 bis 6 für die Klinikum Region Hannover GmbH
Kennung des Verfahrens: 996ace58-cc0e-45fd-99d6-6ce2fe7bf86f
Interne Kennung: 2023000337
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) beabsichtigt im Rahmen der KHZG-Förderung die Erweiterung und Aktualisierung der bereits in Kernmodulen bestehenden digitalen Dokumentation im Sinne der Fördertatbestände 3 bis 6: • Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) • Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV) • Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) . • Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV) auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und die Schaffung digitaler Dienste im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 4 KHSFV des gesamten Informationssystems zu etablieren.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 100,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung Krankenhausinformationssystem Klinikum Region Hannover
Beschreibung: Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 5 VGV für die Erweiterung der bestehenden Vertragsstrukturen im Sinne des Gesamtpakets „Ertüchtigung KHZG“ betreffend der Fördertatbestände 3 bis 6 für die Klinikum Region Hannover GmbH
Interne Kennung: f14e4e76-1197-4818-87bc-2ee17d0fd811
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Begründung für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb 1.1 Ziele des Beschaffungsprojektes Die Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) beabsichtigt im Rahmen der KHZG-Förderung die Erweiterung und Aktualisierung der bereits in Kernmodulen bestehenden digitalen Dokumentation im Sinne der Fördertatbestände 3 bis 6: • Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) • Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV) • Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) . • Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV) auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und die Schaffung digitaler Dienste im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 4 KHSFV des gesamten Informationssystems zu etablieren. Dazu war die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit der Cerner Health Services Deutschland GmbH zur Erweiterung für das vorhandene Krankenhausinformationssystem Cerner i.s.h.med notwendig. 1.2.1 Leistungsanforderungen Gesamtpaket KHZG-Ertüchtigung Gegenstand der KHZG-Förderung sind Maßnahmen nach § 19 KHSFV, die das Ziel der Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser sowohl mit Blick auf die Binnendigitalisierung der Krankenhäuser als auch der sektorenübergreifenden Verknüpfung von vor- und nachgelagerten Leistungserbringern verfolgen. Schwerpunkt liegt hierbei auf der Digitalisierung der Ablauforganisation sowie der Dokumentation und Kommunikation. Inhärentes Ziel ist dabei die Verbesserung der Patientenversorgung durch die Vermeidung von Medienbrüchen. Durch diese Maßnahmen soll sowohl eine Steigerung der Patientensicherheit als auch eine Kosten- und Zeitersparnis erreicht werden. Um die beschriebenen Funktionalitäten noch effizienter zu gestalten und den Zeitaufwand der Dokumentation zu reduzieren, sollen Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen eingeführt werden. Daher ist es wichtig, entsprechende Systeme von Beginn an entsprechend zu implementieren. 1.3 Besondere technische Anforderungen des Auftraggebers Die Klinikum Region Hannover GmbH hat ihren Bedarf im Vorfeld unter Berücksichtigung der Vorgaben des KHZG und der bestehenden IT-Landschaft, insbesondere der Anforderungen durch das vorhandene Krankenhausinformationssystem (KIS), festgestellt. Dabei wurden die folgenden Anforderungen ermittelt, die durch die im Rahmen der KHZG-Förderung zu beschaffenden Leistungen eingehalten werden müssen: 1.3.1 Verringerung von Medienbrüchen zwischen Datendomänen Die Bereitstellung von strukturierten Daten aus verschiedenen Datendomänen/Entitäten muss gewährleistet sein. Über die heute im Markt verfügbaren, standardisierten Schnittstellen ist nicht gewährleistet, dass Daten über syntaktisch und semantisch interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen ausgetauscht werden können, da diese entweder noch nicht semantisch standardisiert sind oder sich erst in Entwicklung befinden (siehe ISiK). Es werden aber strukturierte Daten benötigt, um weiterführende Prozesse innerhalb des Krankenhauses zu unterstützen. Mit standardisierten Schnittstellen können zwar die Daten in den Bereichen ICD- und OPS-Kode, personenbezogene Aufenthaltsdaten, Anforderungen und Befundübermittlung strukturiert übermittelt werden, darüberhinausgehende medizinische Informationen aber überwiegend nur per PDF. Bei allen im PDF-Format übermittelten Dokumenten besteht das Problem einer Weiterverarbeitungsmöglichkeit der Daten. Diese liegen in einer unstrukturierten Form vor, wodurch die Verarbeitung von einzelnen konkreten Informationen nicht möglich ist. Strukturierte Information können hingegen im Detail abgefragt und damit flexibel und zukunftssicher verwendet werden. 1.3.2 Nutzung der vorhandenen Infrastruktur Die auf den Betrieb des vorhandenen Krankenhausinformationssystems ausgerichtete Infrastruktur muss mitbenutzt werden können. Es soll aus Kosten- und Sicherheitsgründen keine zusätzliche Infrastruktur (Applikationsserver und Datenbankserver) für weitere Software installiert werden. Ergänzende Systeme eines weiteren Anbieters können auf den vorhandenen Umgebungen selbst bei momentan gleichen Systemvoraussetzungen nicht mitbenutzt werden. Hierdurch sollen gegenseitige Wechselwirkungen vermieden, eine potenzielle Fehlersuche vereinfacht und die aktuell gute Performance des Gesamtsystems gesichert werden. Neben Kosten für die Erweiterung des Integrationsservers ergeben sich für den Betrieb von Drittprodukten somit weitere Aufwände. 1.3.3 Einheitliche Programmoberfläche Die bei den Mitarbeitern bereits bekannte und geschulte Programmoberfläche und Arbeitsprozesse sollen durch eine Aktualisierung und Erweiterung der bereits bestehenden Module und Lösungen beibehalten werden, um den Schulungsaufwand und die interne Ressourcenbelastung möglichst gering zu halten. Alle Systeme / neuen Funktionsmodule müssen bei der Einführung geschult werden. Der Schulungsaufwand ist in der Bestandslösung deutlich geringer, da die grundsätzliche Bedienung der Software bereits bekannt ist. Die von der Schulung betroffenen Mitarbeiter (Pflege und Ärzte) stellen in einem Krankenhaus die größten Berufsgruppen dar, so dass die Schulung für ein neues System einen erheblichen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand mit sich bringen würde. Fortsetzung der Begründung der gewählten Verfahrensart Mit dem Auftrag wird das vorhandene Krankenhausinformationssystem i.s.h.med der Cerner Health Services Deutschland GmbH erweitert. Die zu beschaffenden Leistungen im Gesamtpaket „Ertüchtigung KHZG“ stellen mithin eine Erweiterung des Bestandssystems i.s.h.med und der bereits im Betrieb befindlichen Softwaresysteme dar, die in einem direkten funktionalen Zusammenhang stehen. Einzelfunktionen des Gesamtpaketes lassen sich zwar am Markt beschaffen, jedoch ist eine ausreichende Integration dieser Module von „Fremdherstellern“ in das vorhandene i.s.h.med technisch nur sehr schwer und kostenintensiv , umsetzbar. Eine Erweiterung des Bestandssystems durch Produkte anderer Hersteller könnte nicht in das bestehende Gesamtsystem erfolgen, sondern nur unter Aufbau eines zweiten, parallelen Systems des weiteren Herstellers, d.h. es kommt zu einer parallelen und erhöhten Datenhaltung. Der Betrieb eines zweiten Systems ist aus den o.g. Gründen nicht vertretbar. Der Aufbau einer parallelen Datenführung in einem vom i.s.h.med unabhängigen System wäre daher mit erheblichen technischen, datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken sowie mit Sicherheits- und Haftungsrisiken vor dem Hintergrund einer Gefahr für Leib und Leben der Patienten im Falle einer technisch fehlerhaften Synchronisation von Gesundheitsdaten verbunden. Diese Risiken stellen einen unverhältnismäßig hohen Nachteil der produktoffenen Beschaffung dar, welcher der KRH nicht zugemutet werden kann. Das KRH war demnach berechtigt und zur Vermeidung nicht hinnehmbarer Risiken gehalten, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) und nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zu wählen. Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ist damit zulässig. Nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 – VII-Verg 16/12) waren und sind vorliegend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle, wirtschaftliche und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand sowie die Risiken eines Verstoßes gegen Medizinproduktebetreiberverordnung und zum Medizinproduktehersteller zu werden rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwingende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Betriebs im laufenden Betrieb darf das KRH jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg wählen, um jederzeit Patientensicherheit und einen störungsfreien Klinikbetrieb zu gewährleisten. Die Beschaffungsentscheidung ist infolgedessen willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden. Andere Wirtschaftsteilnehmer sind dadurch nicht diskriminiert worden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: EKK plus GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Cerner Health Services Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023044846
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Cerner Health Services Deutschland GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/02/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 07/02/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 100,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 100,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Region Hannover GmbH
Registrierungsnummer: 0c8bee87-6a08-4ef2-8a31-7911b2bc0043
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2213403990
Fax: +49 22134039950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: 46271ad5-19a0-42cf-9088-2359eee22cd7
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: EKK plus GmbH
Registrierungsnummer: c2d602bb-54c2-4896-8695-5715e0192e6f
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Welserstraße 5-7
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51149
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2213403990
Fax: +49 22134039950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Cerner Health Services Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: b2450478-9b63-4fa3-b5ee-002e3956456f
Postanschrift: Karl-Zucker-Str. 18
Stadt: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land, Gliederung (NUTS): Erlangen, Kreisfreie Stadt (DE252)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30383700
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2239cc8e-48ae-4ac3-84b3-c2f4a9457a37 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/02/2024 13:09:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 87898-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2024