Abschluss eines Selektivvertrages nach § 140a SGB V zur Erbringung von dermatologischen Telekonsilen Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-010-VH

68451-2024 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hannover: Dienstleistungen von Dermatologen
OJ S 24/2024 02/02/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5118701-15210
Fax: +49 51128533-15229
Internet-Adresse(n):
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Selektivvertrages nach § 140a SGB V zur Erbringung von dermatologischen Telekonsilen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-010-VH
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85121282 Dienstleistungen von Dermatologen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vertrages gemäß § 140a SGB V über die Versorgung mit Telekonsilen im Fachgebiet Dermatologie von Versicherten der AOK Niedersachsen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die AOKN forciert den sukzessiven Ausbau des Angebots innovativer telemedizinischer Versorgungselemente und Integration dieser in einen strukturierten Versorgungspfad. Zur flächendeckenden Sicherstellung der Versorgung mit Telekonsilen im Fachgebiet Dermatologie von Versicherten der AOK Niedersachsen sind durch den Auftragnehmer und Vertragspartner Aufgaben als Managementgesellschaft, die eine besondere Versorgung durch im GKV-System zugelassene Leistungserbringer erbringt, sowie als Medizinproduktehersteller, der die vertraglich geregelten digitalen Komponenten zur Verfügung stellt und umsetzt, zu erfüllen.
Aufgrund des steigenden Versorgungsbedarfs bei Hauterkrankungen sowie eines zunehmenden Terminmangel in der ambulanten Dermatologie mit oftmals langen Wartezeiten können telemedizinische Lösungen alternative Versorgungsangebote darstellen. Zentrales Element ist eine webbasierte Anwendung. Über diese werden niedergelassene Hautärzte für die Befundung vermittelt. Es erfolgt auf Basis eines webbasierten Anamnese-Fragebogens, Fotos sowie persönlicher Angaben innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Ersteinschätzung, eine Diagnose des Hautproblems sowie eine Handlungsempfehlung. Sollte dies aus ärztlicher Perspektive erforderlich sein, so erfolgt die Vermittlung eines Termins bei einem niedergelassenen Dermatologen. Hierdurch werden Wartezeiten der Versicherten auf einen Facharzttermin verkürzt und eine mögliche Zustandsverschlechterung vermieden. Zusätzlich können sich Facharztkontakte vor Ort reduzieren. Eigenverantwortung und Selbstmanagement der Versicherten werden gestärkt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Das Konzept des Anbieters sieht vor, dass zunächst eine kostenlose Einschätzung des Erkrankungsbildes erfolgt. Es wird ein ausführlicher ärztlicher Befundbericht erstellt. Der Anbieter kooperiert mit derzeit mehr als 400 niedergelassenen und kassenärztlich zugelassenen Dermatologen, wobei die Patienten den entsprechenden Arzt frei wählen (aus allen in Deutschland teilnehmenden niedergelassenen Ärzten). Darüber hinaus ist bei entsprechender Erforderlichkeit eine Weiterbehandlung vor Ort bei demselben Arzt gegeben, wobei ein Präsenztermin durchschnittlich in unter einer Woche erfolgt. Das Konzept ist online jederzeit verfügbar. Es erfolgt eine Einzelabrechnung je Haut-Check.
Existentielle Voraussetzung für die Umsetzung einer flächendeckenden und für Versicherte ansprechenden Teledermatologie ist es, dass ein umfassender Kreis an teilnehmenden kassenärztlich zugelassenen und in Deutschland niedergelassenen Dermatologen zur Verfügung steht und eine Weiterbehandlung innerhalb weniger Tage erfolgt. Der Anbieter kooperiert mit > 400 teilnehmende kassenärztlich zugelassenen und niedergelassenen Dermatologen in Deutschland. In diesem Zusammenhang obliegt es den Versicherten, aus dem Kreis der teilnehmenden Ärzte zu wählen; es erfolgt keine automatische Zuweisung. Vermieden wird somit die Entstehung einer Verantwortungsdiffusion, sollten Versicherte nach erfolgter Empfehlung durch einen Arzt vor Ort weiterbehandelt werden. Dadurch können Behandlungsfehler vermieden werden und mögliche Versorgungslücken, welche durch lange Abstimmungsprozesse entstehen können und dem Ziele einer schnellen Behandlung entgegenwirken, frühzeitig verhindert werden. Die umfassende Versorgungsdichte gewährleistet in diesem Zusammenhang, dass Versicherte der AOK Niedersachsen mit Hauterkrankungen durch den digitalen Zugang zum lokalen Hautarzt besser versorgt werden, gleichzeitig aber die Wahl des behandelnden Arztes weiter ihnen obliegt. Durch die entsprechende Versorgungsdichte/Anzahl der kooperierenden Ärzte ist sichergestellt, dass eine große Versichertenzahl - insb. auch in infrastrukturschwachen Gebieten oder bei bestehenden Mobilitätsengpässen der Versicherten - von dem Angebot erreicht wird und von der erweiterten Versorgung im Wege der Teledermatologie profitiert. Dies wird dem Ziel der AOK Niedersachsen gerecht, Eigenverantwortung und Selbstmanagement ihrer Versicherten zu stärken. Der Anbieter kooperiert exklusiv mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der sich für eine moderne, qualitativ hochwertige, flächendeckende, wohnortnahe und bezahlbare Versorgung von Menschen mit Hauterkrankungen einsetzt. Da für die AOK Niedersachsen der Ausbau der Nutzung telemedizinischer Versorgungselemente ein zentrales Vorhaben darstellt, bildet diese Zusammenarbeit aufgrund der daraus ersichtliche Zukunftsgerichtetheit des Anbieters die Zielsetzung der AOK Niedersachsen gegenüber ihren Versicherten ausdrücklich ab. Der Anbieter fungiert in Bezug auf seine teledermatologischen Leistungen als Medizinprodukthersteller (Medizinprodukt der Klasse I), sodass direkt durch diesen die vertraglich geregelten digitalen Komponenten zur Verfügung gestellt und umsetzt werden und entsprechenden Qualitäts- und Sicherheitsauflagen unterliegen.
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
30/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: OnlineDoctor 24 GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Wertangaben dienen der Validierung des Formulars und sind keine tatsächlichen oder prognostizierten Kosten des Vertrages.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB: 10 Kalendertage ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB in Verbindung mit § 132 Abs. 5 GWB: 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/01/2024

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