HA 83 St. Martini E-Consent Thieme
69668-2024 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Duderstadt: Medizinsoftwarepaket
OJ S 24/2024 02/02/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: St. Martini GmbH
Offizielle Bezeichnung: St. Martini GmbH
Postanschrift: Göttinger Str. 34
Ort: Duderstadt
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-duderstadt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in öffentlicher kirchlicher Trägerschaft
Andere: Krankenhaus in öffentlicher kirchlicher Trägerschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
HA 83 St. Martini E-Consent Thieme
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Auftraggebern beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden KIS Systems der Auftragnehmerin um weitere Module
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:
Sitz der Auftraggeberin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten und Leistungen:
- E-ConsentPro Grundmodul
- E-ConsentPro mobile
- E-ConsentPro documents, inkl. Documents Desk und Editierfähigkeit
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der Einsatz eines anderen Herstellers/AN ist aufgrund von inkompatiblen Schnittstellen und Protokollen technisch praktisch nicht möglich. Die Nichtverfügbarkeit von Daten in den jeweiligen anderen Applikationen führen zu Inkonsistenzen der Daten im Rahmen der Behandlung von Patienten. Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhandenen, in Betrieb befindlichen Softwarekomponenten und stellt ein geringes Projektrisiko dar. Diese Erweiterung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Die Erweiterung auf Basis der Softwaremodule erfolgt somit aus technologischen Gründen. Darüber hinaus gibt es auch wirtschaftliche Gründe. Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung durch den vorhanden Systemanbieter weitaus geringer aus. Im Weiteren gibt es auch erhebliche sicherheitstechnische und insbesondere Datenschutzgründe, die eine Erweiterung um weitere Systeme mit anderen Schnittstellen als nicht geeignet erscheinen lassen. Zwei Parallesysteme erhöhen die Angreifbarkeit im Hinblick auf äußere (Hacker-) Angriffe als auch intern durch Fehlbedienungen, da zwei Wartungsysteme und Schnittstellentransformationen etabliert werden müssen.
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: HA 83 Duderstadt
Bezeichnung des Auftrags:
Duderstadt Erweiterung St. Martini 24
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
29/01/2024
29/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thieme Compliance GmbH
Offizielle Bezeichnung: Thieme Compliance GmbH
Postanschrift: Am Weichselgarten 30a
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91319340640
Fax: +49 91319340670
Internet-Adresse: https://www.thieme.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: jaV.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/01/2024
29/01/2024