Integrietes energetisches Quartierskonzept Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2023-046046
62990-2024 - ErgebnisDeutschland-Werlte: Dienstleistungen im Energiebereich
OJ S 22/2024 31/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Werlte
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Werlte
Postanschrift: Marktstraße 1
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Integrietes energetisches Quartierskonzept
Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2023-046046
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der spätere Auftragnehmer erbringt Leistungen eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes KfW 432 (Variante A) für die gemeinde Lorup (26901 Lorup)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:
26901 Lorup
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Erstellung eines integrieten energetischen Quartierskonzepts KfW 432 (Variante A)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation Gewichtung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
integriertes energetisches Quartierskonzept
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/01/2024
09/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: energielenker projects GmbH
Offizielle Bezeichnung: energielenker projects GmbH
Postanschrift: Hüttruper Heide 90
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2024
26/01/2024