1. Zuständige Behörde
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Zuständige Behörde
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Hannoversch Münden
    
    
     Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Der Erwerber ist ein Auftraggeber
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Direktvergabe von Leistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an ein kleines bzw. mittleres Unternehmen
    
    
     Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: A. Hinweis zur gewählten Verfahrensart Auf Grund eines Verknüpfungsfehlers im TED-Formular wird unter Ziffer 2.1 "Verfahrensart" ein "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren" angezeigt. Vorliegend ist allerdings tatsächlich eine Direktvergabe an ein kleines bzw. mittleres Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 geplant. B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Abschnitt 3.1 beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf die hiernach festgelegte Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung des Verkehrs in Hann. Münden bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass die Verkehrsdienste aus Sicht der zuständigen Behörde (Abschnitt 1.1) wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch eine verbindliche Zusicherung nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt. C. Die nach dem NTVergG anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/ servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/ tariftreueumindestentgelte144704.html D. Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbes. auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öDA (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 – VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamt für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Deutschland E-Mail: [gelöscht],Telefon: 04131/153308, Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht / vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammerniedersachsen144803.html Fax: 04131/152943
      
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Direktvergabe von Leistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an ein kleines bzw. mittleres Unternehmen
    
    
     Beschreibung: Die Stadt Hann. Münden ist für ihr Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 2 NNVG Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007, der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 erteilt wird. Die Direktvergabe an die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH („VHM“/Betreiber) als stadteigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst die folgenden Linien: - Linie 101: Bahnhof/ZOB - Schloss - Hermannshagen - Lippoldshausen - Laubach - (Hedemünden) - Linie 102: Bahnhof/ZOB - Schloss - Neumünden - Bahnhof/ZOB - Linie 103: Bahnhof/ZOB - Schloss - Entenbusch - Klinikum - Bahnhof/ZOB - Linie 104: Bahnhof/ZOB - Schloss - Galgenberg - Klinikum - Kattenbühl - Bahnhof/ZOB - Linie 105: Bonaforth - Bahnhof/ZOB - Auefeld - (Bahnhof) - (Schloss) - (Bonaforth) Die Verkehrsleistungen der genannten Linien umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Regelverkehr ca. 146.000 Fahrplankilometer/Jahr. Der Betrieb ist zum 01.08.2025 aufzunehmen. Der öDA endet nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.07.2035. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 lit. f) der VO 1370/2007 in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Die Anforderungen an den Fahrplan sind einzuhalten. Dabei sind die Linien 101 bis 104 montags bis freitags zwischen 6.30 Uhr und 18.30 Uhr stündlich zu bedienen. Für den Abschnitt Hermannshagen - Lippoldshausen - Laubach - (Hedemünden) der Linie 101 genügt während dieser Zeit eine geringere Bedienung. Die Linie 105 ist nur im Schülerverkehr zu bedienen. Samstags sind die Linien 101 - 104 vormittags (07:00 - 14:00 Uhr) im Zweistundentakt zu bedienen; betreffend die Linie 101 Samstags nur bis/ab Lippoldshausen. Das Durchschnittsalter des im Stadtverkehr Hann. Münden eingesetzten Fuhrparks darf 8 Jahre nicht überschreiten. Sämtliche im Stadtverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen Standardlinienbusse in Niederflurausführung oder mit Low-entry-Bereich mit maximal 12 m Länge sein. Auf der Linie 105 sowie bei Fahrten der Linien 101 bis 104, die nur an Schultagen stattfinden, sind Abweichungen davon zulässig. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Verbundtarifs des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) einschließlich der Übergangstarife sowie der Übergangsregelungen mit dem Tarif des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) sind anzuwenden. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). In Abhängigkeit der zukünftigen politischen Beschlusslage und der Haushaltslage erwägt die Stadt den Einsatz von E-Bussen sowie die Einführung eines On-Demand-Systems.Des Weiteren können sich Änderungen auch z.B. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplans und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeuge und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Der Umfang der Verkehrsleistungen kann sich hierbei über die Laufzeit des öDA reduzieren oder erweitern. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der ausgewählte Betreiber wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 S. 2 VO 1370 selbst erbringen. Der Betreiber wird Teile des operativen Betriebs der hier erfassten Verkehrsleistungen unter Beachtung der jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben. Die Stadt kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
      Menge: 146 000 Kilometer
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Stadt Hannoversch Münden
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
     
     
      Laufzeit: 10 Jahr
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Stadt Hannoversch Münden
    
    
     Registrierungsnummer: DE75ZZZ00000441424
    
    
     Abteilung: Bereich 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
    
    
     Postanschrift: Böttcherstraße 3  
    
    
     Stadt: Hannoversch Münden
    
    
     Postleitzahl: 34346
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Herr Jörg Golde
    
    
    
     Telefon: +49554175354
    
    
     Fax: +49554175406
    
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
    
    
     Registrierungsnummer: DE 202675914
    
    
     Postanschrift: Werraweg 24  
    
    
     Stadt: Hannoversch Münden
    
    
     Postleitzahl: 34346
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 055417070
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
    
    
   
    11. Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b19d4b94-692c-48fc-8794-e5daeeebe8ef - 01
    
    
     Formulartyp: Planung
    
    
     Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: T01
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2024 12:48:02 (UTC)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 65277-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 31/01/2024