1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hannoversch Münden
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe von Leistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an ein kleines bzw. mittleres Unternehmen
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis zur gewählten Verfahrensart Auf Grund eines Verknüpfungsfehlers im TED-Formular wird unter Ziffer 2.1 "Verfahrensart" ein "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren" angezeigt. Vorliegend ist allerdings tatsächlich eine Direktvergabe an ein kleines bzw. mittleres Unternehmen nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 geplant. B. Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge: Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorabbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge haben nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG die unter Abschnitt 3.1 beschriebenen Anforderungen zu erfüllen und können sich nur auf die hiernach festgelegte Gesamtleistung beziehen. Ein hiervon wesentlich abweichender eigenwirtschaftlicher Antrag ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zu versagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung des Verkehrs in Hann. Münden bislang nicht kostendeckend möglich war, sodass die Verkehrsdienste aus Sicht der zuständigen Behörde (Abschnitt 1.1) wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Außerdem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Glaubhaftmachung des dauerhaften eigenwirtschaftlichen Betriebs auch eine verbindliche Zusicherung nach § 12 Abs. 1a PBefG voraussetzt. C. Die nach dem NTVergG anzuwendenden repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/ servicestelle_zum_niedersachsischen_tariftreue_und_vergabegesetz_ntvergg/tariftreue_und_mindestentgelte/ tariftreueumindestentgelte144704.html D. Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbes. auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öDA (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 – VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamt für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de,Telefon: 04131/153308, Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht / vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammerniedersachsen144803.html Fax: 04131/152943
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe von Leistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) gem. Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an ein kleines bzw. mittleres Unternehmen
Beschreibung: Die Stadt Hann. Münden ist für ihr Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 2 NNVG Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035 die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007, der entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 erteilt wird. Die Direktvergabe an die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH („VHM“/Betreiber) als stadteigenes Verkehrsunternehmen erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst die folgenden Linien: - Linie 101: Bahnhof/ZOB - Schloss - Hermannshagen - Lippoldshausen - Laubach - (Hedemünden) - Linie 102: Bahnhof/ZOB - Schloss - Neumünden - Bahnhof/ZOB - Linie 103: Bahnhof/ZOB - Schloss - Entenbusch - Klinikum - Bahnhof/ZOB - Linie 104: Bahnhof/ZOB - Schloss - Galgenberg - Klinikum - Kattenbühl - Bahnhof/ZOB - Linie 105: Bonaforth - Bahnhof/ZOB - Auefeld - (Bahnhof) - (Schloss) - (Bonaforth) Die Verkehrsleistungen der genannten Linien umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Regelverkehr ca. 146.000 Fahrplankilometer/Jahr. Der Betrieb ist zum 01.08.2025 aufzunehmen. Der öDA endet nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.07.2035. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 lit. f) der VO 1370/2007 in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Die Anforderungen an den Fahrplan sind einzuhalten. Dabei sind die Linien 101 bis 104 montags bis freitags zwischen 6.30 Uhr und 18.30 Uhr stündlich zu bedienen. Für den Abschnitt Hermannshagen - Lippoldshausen - Laubach - (Hedemünden) der Linie 101 genügt während dieser Zeit eine geringere Bedienung. Die Linie 105 ist nur im Schülerverkehr zu bedienen. Samstags sind die Linien 101 - 104 vormittags (07:00 - 14:00 Uhr) im Zweistundentakt zu bedienen; betreffend die Linie 101 Samstags nur bis/ab Lippoldshausen. Das Durchschnittsalter des im Stadtverkehr Hann. Münden eingesetzten Fuhrparks darf 8 Jahre nicht überschreiten. Sämtliche im Stadtverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen Standardlinienbusse in Niederflurausführung oder mit Low-entry-Bereich mit maximal 12 m Länge sein. Auf der Linie 105 sowie bei Fahrten der Linien 101 bis 104, die nur an Schultagen stattfinden, sind Abweichungen davon zulässig. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Verbundtarifs des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) einschließlich der Übergangstarife sowie der Übergangsregelungen mit dem Tarif des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) sind anzuwenden. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). In Abhängigkeit der zukünftigen politischen Beschlusslage und der Haushaltslage erwägt die Stadt den Einsatz von E-Bussen sowie die Einführung eines On-Demand-Systems.Des Weiteren können sich Änderungen auch z.B. hinsichtlich des Bestands und des Verlaufs der Linien, des Fahrplans und Tarifangebots, der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen), der Fahrzeuge und weiteren Qualitätsstandards ergeben. Der Umfang der Verkehrsleistungen kann sich hierbei über die Laufzeit des öDA reduzieren oder erweitern. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der ausgewählte Betreiber wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 S. 2 VO 1370 selbst erbringen. Der Betreiber wird Teile des operativen Betriebs der hier erfassten Verkehrsleistungen unter Beachtung der jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben. Die Stadt kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 146 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Hannoversch Münden
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Laufzeit: 10 Jahr
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hannoversch Münden
Registrierungsnummer: DE75ZZZ00000441424
Abteilung: Bereich 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Postanschrift: Böttcherstraße 3
Stadt: Hannoversch Münden
Postleitzahl: 34346
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Jörg Golde
Telefon: +49554175354
Fax: +49554175406
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Registrierungsnummer: DE 202675914
Postanschrift: Werraweg 24
Stadt: Hannoversch Münden
Postleitzahl: 34346
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Telefon: 055417070
Rollen dieser Organisation:
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b19d4b94-692c-48fc-8794-e5daeeebe8ef - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2024 12:48:02 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 65277-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/01/2024