Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Busverkehr im Gebiet der Stadt Osnabrück und in die Gebiete des Landkreises Osnabrück und des Kreises Steinfurt. Referenznummer der Bekanntmachung: 645276-2022-DE
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Dominikanerkloster, Hasemauer 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VB Bauen und Umwelt, FB Städtebau
E-Mail:
Telefon: +49 541-323-2661
Fax: +49 541-32315-2661
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Busverkehr im Gebiet der Stadt Osnabrück und in die Gebiete des Landkreises Osnabrück und des Kreises Steinfurt.
Stadt Osnabrück
Die Stadt Osnabrück hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Busverkehr an die SWO Mobil GmbH auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB direkt vergeben. Der ÖDA umfasst den Stadtverkehr Osnabrück und abgehende Linien in die benachbarten Kreise Landkreis Osnabrück und Steinfurt auf der Grundlage mit diesen Aufgabenträgern geschlossener Vereinbarungen. Die vergebenen Verkehrsdienste umfassen 6.362.000 Fahrplankilometer.
Wesentliche Wirtschaftsgüter zur Erbringung der Verkehrsdienste stehen im Eigentum der SWO Mobil GmbH. Das betrifft insbesondere die E-Busflotte und die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur, die eine Abschreibungsdauer hat, die über die Laufzeit des ÖDA von 15 Jahren hinausgeht.
Die von der SWO Mobil GmbH beschafften und bereitgestellten E-Busse (Anzahl: 81) einschl. Ladeinfrastruktur (81) erbringen weit über 50 % der Verkehrsdienste. Die von der SWO Mobil GmbH bereitgestellten Wirtschaftsgüter betragen rd. 80 % der insgesamt für die Erfüllung des öffentlichen Dienstleiustungsauftrags verwendeten Wirtschaftsgüter.
Die im Anlagevermögen der SWO Mobill GmbH stehenden Wirtschaftsgüter werden über 90 % für die Erbringung der mit dem ÖDA vergebenen Verkehrsdienste genutzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausgleichsleistungen werden auf der Grundlage einer Plan-Trennungsrechnung (Aufwendungen und Erträge für die Erbringung der Verkehrsdienste) für das jeweilige Folgejahr ermittelt und von der Stadt Osnabrück vorab verbindlich festgelegt.
Der SWO Mobil GmbH wird gemäß Vorgabe des ÖDA das ausschließliche Recht für Linienverkehre auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück und für Verkehre (abgehende Linien) auf den Gebieten der Kreise Landkreis Osnabrück und Steinfurt gemäß getroffener Vereinbarungen mit diesen Aufgabenträgern eingeräumt. Hiervon sind geringfügige Verkehre ausgenommen sowie Linienverkehre anderer Verkehrsunternehmen, die bestandskräftig genehmigt sind bzw. denen die Stadt Osnbarück zugestimmt hat bzw. künftig zustimmen wird. Näheres regelt der von der Stadt Osnabrück zu erlassende und bekannt zu machende Bescheid über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts.
Siehe Abschnitt 6 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der SWO Mobil GmbH umfassen die Durchführung der Linienverkehre unter Beachtung der Qualitätsvorgaben der Stadt Osnabrück. Näheres ergibt sich aus dem Ergänzenden Dokument zur Vorinformation in TED vom 05.09.2022 (2022/S 170-483253), das als Download unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://informiert.osnabrueck.de/de/informationen-ueber/vergaben-und-ausschreibungen/.
Siehe Abschnitte 12 und 13 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitte 3 und 4 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt 3 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitte 7 und 9 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt 10.3 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt 12.3 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Siehe Abschnitt 12.4 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Die Stadt Osnabrück hat ein integriertes Anreizsystem zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Qualität als Bestandteil des ÖDA erlassen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Ort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541-2002-2600
Internet-Adresse: http://www.swo-mobil.de
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Postanschrift: Dominikanerkloster, Hasemauer 1
Ort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Telefon: +49 541-323-2661
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.osnabrueck.de
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Ort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541-2002-2600
Internet-Adresse: http://www.swo-mobil.de
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Postanschrift: Dominikanerkloster, Hasemauer 1
Ort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Telefon: +49 541-323-2661
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.osnabrueck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG
Im Abschnitt III.1.3) ist "Eisenbahnverkehr" voreingestellt und kann nicht korrigiert werden. Korrekt handelt es sich um "Öffentlichen Straßenpersonenverkehr"