Deutschland - Medizinsoftwarepaket - FTB_3-2 ICU – Dokumentationssystem für Konstantüberwachungsbereiche

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle BezeichnungDIAKOVERE Krankenhaus gGmbH
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch eine zentrale Regierungsbehörde subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
TitelFTB_3-2 ICU – Dokumentationssystem für Konstantüberwachungsbereiche
BeschreibungFür das Teilprojekt FTB3-2 möchte die DIAKOVERE ein Dokumentationssystem für Konstantüberwachungsbereiche anschaffen.
Kennung des Verfahrens9af06f24-036a-44c5-abae-db2fc2dae1d7
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschriftan den Standorten der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH  
StadtHannover
Postleitzahl30625
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/24/EU GWB, VgV
§ 17 VgV
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftRL 2014/24/EU
5. Los
5.1 Technische ID des LosesLOT-0001
TitelFTB_3-2 ICU – Dokumentationssystem für Konstantüberwachungsbereiche
BeschreibungFür das Teilprojekt FTB3-2 möchte die DIAKOVERE ein Dokumentationssystem für Konstantüberwachungsbereiche anschaffen. Diese Anschaffung umfasst neben den eigentlichen Lizenzen die Bereitstellung, Schnittstellen und Hardware für bereits vorhandene Medizingeräte (sogenannte MEGS), eines Moduls für schmerztherapeutische Dokumentation, eines Moduls zur digitalen Dokumentation der Beatmungsentwöhnung sowie den Support der angegebenen Systeme für 36 Monate. Das System soll vom Hersteller des konzernweit im Einsatz befindlichen KIS-Systems ORBIS der Firma Dedalus HealthCare GmbH, Parkstraße 40, Im Medipark, Haus A, D-49080 Osnabrück, im Folgenden: „Dedalus“ bezogen werden.
Interne KennungICU AIMS
5.1.1 Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschriftan den Standorten der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH  
StadtHannover
Postleitzahl30625
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns2024-02-01+01:00
Enddatum der Laufzeit2027-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
ArtPreis
BeschreibungPreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau)100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die ÜberprüfungsfristenDa vorliegend kein öffentlicher Auftrag in Sinne von § 103 GWB vergeben wird, da die beschaffende Stelle kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und sich freiwillig an die Regeln des GWB und der VgV anlehnt, wird die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen hierdurch nicht begründet. Etwaige Ansprüche - im einstweiligen Rechtsschuzt oder bzgl. Schadensersatzansprüchen - können bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleLandgericht Hannover
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDIAKOVERE Krankenhaus gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltDIAKOVERE Krankenhaus gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandgericht Hannover
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetDIAKOVERE Krankenhaus gGmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der DirektvergabeTeilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige BegründungDie Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig. Der Auftraggeber betreibt drei Krankenhäuser an aktuell vier ab 2024 fünf Standorte. Alle Krankenhäuser arbeiten mit einem zentralen Klinikinformationssystem. Arbeitsorganisatorisch wird innerhalb des Konzerns grob untergliedert in Intensiv-, Intermediär- und Regulärversorgung unterschieden. Die innerbetriebliche Organisation erfordert die Einsatzfähigkeit von Personal über Standort- und Krankenhausgrenzen hinweg. Hierbei muss Personal inhaltlich medizinisch bezogen auf die Versorgungsstufe jeweils zumindest um eine auf- und abwärtskompatibel einsetzbar sein. Das heißt, dass Personal des ärztlichen und pflegerischen Dienstes an allen Einsatzorten eine identische Arbeitsumgebung vorfinden müssen. Für die Bereiche des übrigen medizinischen Personals muss in allen Versorgungsstufen und allen Standorten eine übereinstimmende Situation zur digitalen Dokumentation zur Verfügung stehen. Beispielhaft für den Bereich der Physiotherapie gilt es, dass an allen Arbeitsplätzen in allen Standorten identisch dokumentiert werden können muss. In der arbeitsorganisatorischen Umkehr erfordert gilt neben einer einheitlichen Arbeitsumgebung zur Erfassung medizinischer Daten das Gleiche für die Einsicht in medizinische Daten. Es ist erforderlich, dass alle Mitarbeiter im für Sie gewohnten Arbeitsumfeld sämtliche erfassten medizinischen Behandlungsdaten einsehen können. Eine technische Lösung auf der Grundlage von Schnittstellen, welche den gesamten Umfang der digitalen Patientenakte des Krankenhausinformationssystems umfassen müsste, ist aufgrund der Vielzahl von Informationen nicht wirtschaftlich umsetzbar. Diese Anforderungen sind im gegenständlichen Auftrag erfüllt und wurden vorangehend unter 2 Projekt hinsichtlich der Anforderungen an die Interoperabilität, technische und inhaltliche Anforderungen präzisiert und begründet. Die Einführung der benannten Systeme im Bereich der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH sind damit alternativlos. Die produktspezifische Beschaffung beruht daher auf sachlichen Gründen und ist zulässig. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Dedalus zu beauftragen. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Daedalus zu beauftragen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren mit einem bestimmten Unternehmen auch dann, wenn (zulässige) produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers dazu führen, dass der Auftrag nur vom Hersteller des Produkts erbracht werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für das zu beschaffende Produkt keinen Händlerwettbewerb gibt. Verweis auf § 14 Abs. 4 Nr. 5) So liegt es hier. Ein Händlermarkt existiert nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen erfolgt durch die Firma DEDALUS. Zu der Beschaffung der Systeme bei DEDALUS gibt es aus den vorgenannten Gründen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus funktionellen, technischen und Interoperabilitsgründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Sonstige BegründungDie Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig. Der Auftraggeber betreibt drei Krankenhäuser an aktuell vier ab 2024 fünf Standorte. Alle Krankenhäuser arbeiten mit einem zentralen Klinikinformationssystem. Arbeitsorganisatorisch wird innerhalb des Konzerns grob untergliedert in Intensiv-, Intermediär- und Regulärversorgung unterschieden. Die innerbetriebliche Organisation erfordert die Einsatzfähigkeit von Personal über Standort- und Krankenhausgrenzen hinweg. Hierbei muss Personal inhaltlich medizinisch bezogen auf die Versorgungsstufe jeweils zumindest um eine auf- und abwärtskompatibel einsetzbar sein. Das heißt, dass Personal des ärztlichen und pflegerischen Dienstes an allen Einsatzorten eine identische Arbeitsumgebung vorfinden müssen. Für die Bereiche des übrigen medizinischen Personals muss in allen Versorgungsstufen und allen Standorten eine übereinstimmende Situation zur digitalen Dokumentation zur Verfügung stehen. Beispielhaft für den Bereich der Physiotherapie gilt es, dass an allen Arbeitsplätzen in allen Standorten identisch dokumentiert werden können muss. In der arbeitsorganisatorischen Umkehr erfordert gilt neben einer einheitlichen Arbeitsumgebung zur Erfassung medizinischer Daten das Gleiche für die Einsicht in medizinische Daten. Es ist erforderlich, dass alle Mitarbeiter im für Sie gewohnten Arbeitsumfeld sämtliche erfassten medizinischen Behandlungsdaten einsehen können. Eine technische Lösung auf der Grundlage von Schnittstellen, welche den gesamten Umfang der digitalen Patientenakte des Krankenhausinformationssystems umfassen müsste, ist aufgrund der Vielzahl von Informationen nicht wirtschaftlich umsetzbar. Diese Anforderungen sind im gegenständlichen Auftrag erfüllt und wurden vorangehend unter 2 Projekt hinsichtlich der Anforderungen an die Interoperabilität, technische und inhaltliche Anforderungen präzisiert und begründet. Die Einführung der benannten Systeme im Bereich der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH sind damit alternativlos. Die produktspezifische Beschaffung beruht daher auf sachlichen Gründen und ist zulässig. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Dedalus zu beauftragen. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Daedalus zu beauftragen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren mit einem bestimmten Unternehmen auch dann, wenn (zulässige) produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers dazu führen, dass der Auftrag nur vom Hersteller des Produkts erbracht werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für das zu beschaffende Produkt keinen Händlerwettbewerb gibt. Verweis auf § 14 Abs. 4 Nr. 5) So liegt es hier. Ein Händlermarkt existiert nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen erfolgt durch die Firma DEDALUS. Zu der Beschaffung der Systeme bei DEDALUS gibt es aus den vorgenannten Gründen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus funktionellen, technischen und Interoperabilitsgründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Direktvergabe:
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig. Der Auftraggeber betreibt drei Krankenhäuser an aktuell vier ab 2024 fünf Standorte. Alle Krankenhäuser arbeiten mit einem zentralen Klinikinformationssystem. Arbeitsorganisatorisch wird innerhalb des Konzerns grob untergliedert in Intensiv-, Intermediär- und Regulärversorgung unterschieden. Die innerbetriebliche Organisation erfordert die Einsatzfähigkeit von Personal über Standort- und Krankenhausgrenzen hinweg. Hierbei muss Personal inhaltlich medizinisch bezogen auf die Versorgungsstufe jeweils zumindest um eine auf- und abwärtskompatibel einsetzbar sein. Das heißt, dass Personal des ärztlichen und pflegerischen Dienstes an allen Einsatzorten eine identische Arbeitsumgebung vorfinden müssen. Für die Bereiche des übrigen medizinischen Personals muss in allen Versorgungsstufen und allen Standorten eine übereinstimmende Situation zur digitalen Dokumentation zur Verfügung stehen. Beispielhaft für den Bereich der Physiotherapie gilt es, dass an allen Arbeitsplätzen in allen Standorten identisch dokumentiert werden können muss. In der arbeitsorganisatorischen Umkehr erfordert gilt neben einer einheitlichen Arbeitsumgebung zur Erfassung medizinischer Daten das Gleiche für die Einsicht in medizinische Daten. Es ist erforderlich, dass alle Mitarbeiter im für Sie gewohnten Arbeitsumfeld sämtliche erfassten medizinischen Behandlungsdaten einsehen können. Eine technische Lösung auf der Grundlage von Schnittstellen, welche den gesamten Umfang der digitalen Patientenakte des Krankenhausinformationssystems umfassen müsste, ist aufgrund der Vielzahl von Informationen nicht wirtschaftlich umsetzbar. Diese Anforderungen sind im gegenständlichen Auftrag erfüllt und wurden vorangehend unter 2 Projekt hinsichtlich der Anforderungen an die Interoperabilität, technische und inhaltliche Anforderungen präzisiert und begründet. Die Einführung der benannten Systeme im Bereich der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH sind damit alternativlos. Die produktspezifische Beschaffung beruht daher auf sachlichen Gründen und ist zulässig. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Dedalus zu beauftragen. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Daedalus zu beauftragen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren mit einem bestimmten Unternehmen auch dann, wenn (zulässige) produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers dazu führen, dass der Auftrag nur vom Hersteller des Produkts erbracht werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für das zu beschaffende Produkt keinen Händlerwettbewerb gibt. Verweis auf § 14 Abs. 4 Nr. 5) So liegt es hier. Ein Händlermarkt existiert nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen erfolgt durch die Firma DEDALUS. Zu der Beschaffung der Systeme bei DEDALUS gibt es aus den vorgenannten Gründen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus funktionellen, technischen und Interoperabilitsgründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
Sonstige BegründungDie Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig. Der Auftraggeber betreibt drei Krankenhäuser an aktuell vier ab 2024 fünf Standorte. Alle Krankenhäuser arbeiten mit einem zentralen Klinikinformationssystem. Arbeitsorganisatorisch wird innerhalb des Konzerns grob untergliedert in Intensiv-, Intermediär- und Regulärversorgung unterschieden. Die innerbetriebliche Organisation erfordert die Einsatzfähigkeit von Personal über Standort- und Krankenhausgrenzen hinweg. Hierbei muss Personal inhaltlich medizinisch bezogen auf die Versorgungsstufe jeweils zumindest um eine auf- und abwärtskompatibel einsetzbar sein. Das heißt, dass Personal des ärztlichen und pflegerischen Dienstes an allen Einsatzorten eine identische Arbeitsumgebung vorfinden müssen. Für die Bereiche des übrigen medizinischen Personals muss in allen Versorgungsstufen und allen Standorten eine übereinstimmende Situation zur digitalen Dokumentation zur Verfügung stehen. Beispielhaft für den Bereich der Physiotherapie gilt es, dass an allen Arbeitsplätzen in allen Standorten identisch dokumentiert werden können muss. In der arbeitsorganisatorischen Umkehr erfordert gilt neben einer einheitlichen Arbeitsumgebung zur Erfassung medizinischer Daten das Gleiche für die Einsicht in medizinische Daten. Es ist erforderlich, dass alle Mitarbeiter im für Sie gewohnten Arbeitsumfeld sämtliche erfassten medizinischen Behandlungsdaten einsehen können. Eine technische Lösung auf der Grundlage von Schnittstellen, welche den gesamten Umfang der digitalen Patientenakte des Krankenhausinformationssystems umfassen müsste, ist aufgrund der Vielzahl von Informationen nicht wirtschaftlich umsetzbar. Diese Anforderungen sind im gegenständlichen Auftrag erfüllt und wurden vorangehend unter 2 Projekt hinsichtlich der Anforderungen an die Interoperabilität, technische und inhaltliche Anforderungen präzisiert und begründet. Die Einführung der benannten Systeme im Bereich der DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH sind damit alternativlos. Die produktspezifische Beschaffung beruht daher auf sachlichen Gründen und ist zulässig. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Dedalus zu beauftragen. Aus der zulässigen produktspezifischen Beschaffung folgt das Recht, die Leistungen für „FTB3-2 ICU“ im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV direkt an Daedalus zu beauftragen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren mit einem bestimmten Unternehmen auch dann, wenn (zulässige) produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers dazu führen, dass der Auftrag nur vom Hersteller des Produkts erbracht werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für das zu beschaffende Produkt keinen Händlerwettbewerb gibt. Verweis auf § 14 Abs. 4 Nr. 5) So liegt es hier. Ein Händlermarkt existiert nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen erfolgt durch die Firma DEDALUS. Zu der Beschaffung der Systeme bei DEDALUS gibt es aus den vorgenannten Gründen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus funktionellen, technischen und Interoperabilitsgründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.
6.1 Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle BezeichnungDedalus HealthCare GmbH
Angebot:
Kennung des AngebotsAngebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des AuftragsICU Aims
TitelICU Aims
Datum der Auswahl des Gewinners2024-01-19+01:00
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder ProgrammsHEALTH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetDIAKOVERE Krankenhaus gGmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle BezeichnungDIAKOVERE Krankenhaus gGmbH
RegistrierungsnummerHRB 200 406
PostanschriftAnna-von-Borries-Str. 1-7  
StadtHannover
Postleitzahl30625
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Telefon+49 5115354-0
Internetadressehttps://www.diakovere.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1 ORG-0002
Offizielle BezeichnungLandgericht Hannover
Registrierungsnummernicht bekannt
PostanschriftVolgersweg  
StadtHannover
Postleitzahl30175
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
Telefon+49511347-0
Fax+49511347-2772
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle BezeichnungDedalus HealthCare GmbH
RegistrierungsnummerHRB 24099
PostanschriftParkstraße 40  
StadtOsnabrück
Postleitzahl49080
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
Telefon+49 228 2668 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2a614d6c-6e29-4d81-bdf8-e4e1f2bf1e0a 01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung2024-01-19Z 10:34:35Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch 
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung00041694-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe15/2024
Datum der Veröffentlichung2024-01-22Z

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Oyten
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