Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/AEU abzugeben:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung,
dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die
Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch
eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt
124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinnund Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen
und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt
der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor,
zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung
haften (§ 6d Abs. 2 VOB/AEU). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben zu machen: Nachweis
einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, — mindestens 1,0 Mio. EUR für Sachund
Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache
der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich
durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder
soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht
vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters
über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.