Weltraum-Phasenmeters (Engineering Model) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.001_ITT-PMS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Callinstrasse 38
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 3315677603
Fax: +49 3315677699
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weltraum-Phasenmeters (Engineering Model)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige und gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur, die derzeit über 86 Institute und sonstige (Forschungs-)Einrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung ("Institute") unterhält, die sich vorwiegend der Grundlagenforschung in den Natur- und Geisteswissenschaften widmen. Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut/AEI) ist eines der weltweit führenden Zentren für Gravitationsphysik. Das Institut ist maßgeblich an der Weltraummission LISA (Laser Interferometer Space Antenna) zur Detektion von Gravitationswellen mit Hilfe eines durch drei Satelliten aufgespannten Laser-Interferometers beteiligt. Das Institut entwickelt mit dem Phasenmeter (Phase Measurement Sub-System/PMS) eines der zentralen wissenschaftlichen Instrumente der LISA-Mission. Das PMS wurde vom Institut soweit entwicke
Der Auftrag besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil des Projekts umfasst das Design, die Entwicklung, die Herstellung (inklusive Beschaffung aller erforderlichen Komponenten), die Verifikation und die Lieferung eines Engineering Models (EM) des Phase Measurement Sub-Systems (PMS) während der Phase B2 der LISA-Mission.
Im zweiten Teil geht es um die technische Planung und die Kostenschätzung für das PMS-Instrument für zukünftige Phasen C und D der LISA-Mission. In diesen Phasen sollen konkret die folgenden Modelle (gemäß ECSS-Terminologie) entwickelt werden: die Structural and Thermal Models (STMs), die Qualification Models (QMs), die Flight Models (FMs) und die Flight Spares (FSs).
Die Architektur des PMS folgt einem modularen Ansatz. Das Instrument ist in zwei Einheiten unterteilt: die Interferometer Processor Unit (IPU) und die Phasemeter Control Unit (PCU).
PMS IPU: Sie empfängt und verarbeitet die 5...25 MHz Photodetektorsignale, die in der Optical Bench Assembly (OBA) erzeugt werden. Die IPU erfasst interferometrisch gemessene Weglängenänderungen mit einer Präzision von 1 pm/√Hz @1mHz und überwacht die Winkelbewegung des Strahls mit einer Präzision von 5 nrad/√Hz @1mHz und überträgt diese wissenschaftlichen Informationen an die PCU. Die IPU kommuniziert auch mit der Laser Assembly (LA) zur Erzeugung von 8 Hz Seitenbändern zur Messung des Uhrenrauschens.
PMS PCU: Sie dient als Fernbedienungseinheit für das PMS. Die PCU kommuniziert mit der Plattform (P/F), verwaltet die IPU und stellt eine Verbindung zum Onboard Computer (OBC) mit einer Rate von 16 Hz für Draft-Free Attitude Control (DFACS) und einer Rate von 4 Hz für die Übertragung von wissenschaftlichen Daten für Bodenoperationen her. Die PCU kommuniziert auch mit der LA zur Erzeugung einer digitalen Phasenmodulation zur Datenübertragung (60 kbps) und Messung von Pseudoranges sowie zur Steuerung der Laserfrequenz für den Transponder-Lock.
Die wichtigsten wissenschaftlichen Anforderungen des PMS wurden im Rahmen einer ESA-Technologieentwicklungsaktivität nachgewiesen, was die Machbarkeit des Designs bis TRL-6 zeigt. Prototypen von Hard- und Software existieren am AEI und sollen als Referenz dienen.
Ergänzend zu IV.1: Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um eine Interessenbekundung (mit anschließendem Verhandlungsverfahren). Die Interessenbekundung (mit anschließendem Verhandlungsverfahren) läuft in den nachfolgend beschriebenen drei Stufen ab:
1.Stufe: Interessenbekundung
Bei Interesse an dem Vergabeverfahren müssen interessierte Unternehmen mit einschlägiger Erfahrung in der Entwicklung von elektronischen Komponenten für den Einsatz im Weltraum nach ECSS-Standards ihr Interesse beim Auftraggeber bekunden.
Diese Interessenbekundung muss nachfolgende Angaben enthalten:
1. Leistung: Interessenbekundung, auch für den Gesamtauftrag in den Projektphasen C und D und etwaige Optionen;
2. Referenznummer:
3. Vollständiger Name/Firmenname,
4. Ansprechpartner (Name Einzelperson),
5. E-Mail,
6. Straße /Nr.,
7. PLZ/Ort,
8. Land,
9. Nachfolgende Erklärungen: "Hiermit bekunden wir unser Interesse für die hier zu vergebende Leistung sowie für darauf aufbauende Folgeleistungen in anschließenden Projektphasen und sind mit dem Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung vor Erhalt weiterer Informationen einverstanden."
Die Interessenbekundung ist ausschließlich in Papierform per Post an die nachfolgend genannte Adresse einzureichen und muss bis spätestens 06.11.2023 (12:00 Uhr) beim Auftraggeber eingegangen sein.
Max-Planck-Institut
für Gravitationsphysik
-Teilinstitut Hannover-
Einkaufsabteilung
Callinstr.38
30167 Hannover
Die verschlüsselte elektronische Abgabe der Interessenbekundung ist leider systembedingt nicht möglich. Eine Abgabe per E-Mail sowie Fax ist unzulässig. Per E-Mail sowie Fax oder verspätet eingegangene Interessenbekundungen können im weiteren Verfahren NICHT berücksichtigt werden.
Der äußerste Umschlag der Interessenbekundung ist wie
Abhängig vom Budget/Angebot soll ein zweites, technisch identisches Exemplar des Engineering Model des Phasenmeters hergestellt werden, um Tests an zwei Standorten durchführen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).