Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe von Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Beschreibung: Vergabe von Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Die zu vergebenden Verkehrsleistungen sind durch den Auftragnehmer in der Zeit vom
01.08.2024 bis zum 31.07.2028 zu erbringen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 9cad8d6e-00ab-4efa-837c-33f0952a3b93
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8
2.1.6 Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters
sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt
durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person,
deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder
nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs.
1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer
Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden
ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den
letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch
durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei
diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und
über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5) der Bieter sich
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie
dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen
haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung
des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine
wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder
dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
[Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten
ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs.
3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11
des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden
ist. 12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße
begangen hat; 13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt,
dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im
Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen
im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 14) der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten
Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2
LkSG belegt worden ist. ]
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Los-1
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-1 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 362.341,48 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los-2
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-2 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 571.497,46 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Los-3
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-3 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 253.348,04 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Los-4
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-4 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 82.422,54 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Los-5
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-5 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 140.944,45 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: : Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Los-6
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-6 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 208.024,74 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Los-7
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-7 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 89.545,65 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Los-8
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-8 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 80.321,87 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Los-9
Beschreibung: Erbringung von Subunternehmerverkehrsleistungen im Los-9 im Zeitraum vom 18.08.2024
bis 31.07.2028 mit einem Umfang von ca. 122.338,68 Fahrplankilometer.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und
Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge
soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: .
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass
er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden
kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor
Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45
VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss
derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 SektVO zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige
eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob
die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot
in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe
im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt
"Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen
nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden,
hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen
vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter
hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz
von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter
bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu
erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
entsprechend § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Jeder Bieter
kann für alle Lose Angebote abgeben, jedoch für maximal 8 Lose den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung). Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon,
ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder
mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft
Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick
auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der
Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf
maximal 8 Lose erteilt werden kann. Der Auftraggeber wird die insgesamt für ihn am
wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagen. Eine Priorisierung durch die Bieter ist
nicht zulässig.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-25+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-06+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen
auf der Grundlage des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG).
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: .
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH