OFFENEN VERFAHREN: AUSWAHL, EINFÜHRUNG UND PFLEGE EINER SOFT-WARE FÜR DIE STATIONÄRE ALTENPFLEGE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Winsen
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-harburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OFFENEN VERFAHREN: AUSWAHL, EINFÜHRUNG UND PFLEGE EINER SOFT-WARE FÜR DIE STATIONÄRE ALTENPFLEGE
Der Landkreis Harburg beabsichtigte für seine Alten- und Pflegeheime die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Auswahl, Einführung und Pflege einer Software für die stationäre Altenpflege zu beschaffen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl und Einführung einer dauerhaft zu beschaffenden Software (Kauf) für die stationäre Altenpflege nebst zugehöriger Wartungs- und Supportleistungen für einen begrenzten, 48-monatigen Zeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
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Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §°135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/auf-sicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach-sen-144803.html