Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ammerländer-Heerstr. 114-118
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 2.4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 441798-4215
Fax: +49 441798-4222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-oldenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Rahmenvertrag über doe Lieferung von Büromaterial
26129 Oldenburg
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial gemäß anliegender Positionspreisliste Anlage A über einen Zeitraum von vier Jahren mit einem Auftragsvolumen von ca. [Betrag gelöscht] Euro zu vergeben
durch ein Europaweites Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Dies beinhaltet die direkte Abrietsplatzbelieferung (an den Schreibtisch) sowie die IT-technsiche Anbindung an die Uni-eigene BEschaffungsplattform EDE.
Der Zuschlag wird zu 100% nach dem Preis erteilt. Ausschlaggebend ist hier, welcher Bieter nach einem Positionspreisvergleich unter allen Angeboten, die meisten Positionen (von insgesamt 213) am günstigsten anbietet. Sollten mehrere Bieter die gleiche Anzahl an Positionen mit dem günstigsten Preis erreichen, erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis den Zuschlag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Postanschrift: Felix-Wankel-Str.18
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
§ 135 Nr. 1 und 2 GWB tritt nicht ein, da § 135 Nr. 3 GWB gilt.
Gemäß § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland