Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zum gesamten Angebot sind nur in deutscher
Sprache einzureichen. Die Sprache für Verhandlung, Vertrag inkl. Anlagen, Dokumentation,
Vertrags- / Projektabwicklung, Planunterlagen / Berichte, Arbeitsunterlagen, Schulung,
Schriftverkehr, Servicepersonal usw. ist ausschließlich Deutsch. Der Bieter trägt
die alleinige Verantwortung für die korrekte Übersetzung im Falle nicht deutschsprachiger
Unterlagen, die der Übersetzung beizulegen sind. Die Übermittlung von Bieterfragen
hat ausschließlich schriftlich unter Verwendung der Vergabeplattform SubreportElvis
unter Angabe des Ausschreibungsverfahrens zu erfolgen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 06.02.2024, 11:00 Uhr eingegangen sind,
nicht mehr zu beantworten, sofern unter Abwägung der Interessen der Bieter am Erhalt
entsprechender Auskünfte / Beantwortungen und dem Interesse des Auftraggebers an einer
Durchführung des Vergabeverfahrens in der genannten Frist aus Sicht des Auftraggebers
nicht geboten erscheint. Bieterfragen werden ausschließlich schriftlich beantwortet.
Mündliche / telefonische Anfragen oder Anfragen an als die unter Punkt I.1 genannte
Adresse werden nicht beantwortet. Eine Kosten- bzw. Aufwandserstattung für die Erstellung
des Angebotes sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen durch den Auftraggeber
findet nicht statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe
Betrugsbekämpfung: Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar
auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis
10 GWB aufgeführt.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Sanierung Gleisanlagen Inselwall
Beschreibung: Lieferung Gleismaterial • ca. 440,000 m Spurstangengleis 60R1/60R2 gerade und gebogen
als fertige Gleisjoche mit Spurweite 1100 mm liefern • ca. 440,000 m Seiten- bzw.
Kammerfüll-, Fuß- und Spurstangenprofile für Spurstangengleis 60R1/60R2, Spurweite
1100 mm liefern und einbauen • 2,000 St Rillenschienenweiche 60 R1 mit Spurweite 1100
mm, vormontiert liefern, einschl. Elastische Rillenschienenlagerung • 1,000 St elektrische
Weichenumstellvorrichtung liefern und montieren • 1,000 St mechanische Weichenumstellvorrichtung
liefern und montieren • 1,000 St elektronische Weichensteuerung liefern und montieren
• 2,000 St Weichenheizung liefern und montieren • 5,00 St Schienenschmiersystem im
eingedeckten Rillengleis 60 R1/60R2
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit
besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Braunschweiger Verkehrs-GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Braunschweiger Verkehrs-GmbH
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Sanierung Gleisanlagen Münchenstrasse
Beschreibung: • ca. 240,000 m Spurstangengleis 60R2 gebogen als fertige Gleisjoche mit Spurweite
1100 mm liefern • ca. 240,000 m Seiten- bzw. Kammerfüll-, Fuß- und Spurstangenprofile
für Spurstangengleis 60R2, Spurweite 1100 mm liefern und einbauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit
besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Braunschweiger Verkehrs-GmbH
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Sanierung Gleisanlagen Nordhoffstraße
Beschreibung: • ca. 75,000 m Spurstangengleis 60R1 gebogen als fertige Gleisjoche mit Spurweite
1100 mm liefern • ca. 75,000 m Kammerfüll- und Spurstangenprofile für Spurstangengleis
60R1, Spurweite 1100 mm liefern und einbauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit
besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
gemäß den §§ 155 f. GWB einzuleiten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Braunschweiger Verkehrs-GmbH