Deutschland - Messeeinrichtungen - NLG - Vergabe Messebau

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: NLG - Vergabe Messebau
Beschreibung: Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) nimmt regelmäßig als Aussteller an Messen und Eventveranstaltungen teil. Die Messen und Eventveranstaltungen finden in Niedersachsen statt. Daneben kommt die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen auch außerhalb von Niedersachsen in Betracht. Die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen im Ausland ist derzeit nicht vorgesehen. Um NLG präsentieren zu können, wurde in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur ein Marketingkonzept einschließlich NLG-Claim und themenbezogenen Claims entwickelt. Das Marketingkonzept wird auch für den Bereich der Teilnahme an Messen und Eventveranstaltungen umgesetzt werden. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll deshalb die Konzeption und der Bau von Messe- und Eventständen beauftragt werden, die der Auftragnehmer NLG während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf Abruf mietweise zur Nutzung überlässt. Die Messe- und Eventstände sind unter Berücksichtigung des Marketingkonzepts von NLG zu konzipieren und herzustellen.
Kennung des Verfahrens: ae318af8-05d8-4536-95e0-0b61b3fb5ba1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39154000Messeeinrichtungen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHHZ3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: NLG - Vergabe Messebau
Beschreibung: Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) nimmt regelmäßig als Aussteller an Messen und Eventveranstaltungen teil. Die Messen und Eventveranstaltungen finden in Niedersachsen statt. Daneben kommt die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen auch außerhalb von Niedersachsen in Betracht. Die Teilnahme an Messen oder Eventveranstaltungen im Ausland ist derzeit nicht vorgesehen. Um NLG präsentieren zu können, wurde in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur ein Marketingkonzept einschließlich NLG-Claim und themenbezogenen Claims entwickelt. Das Marketingkonzept wird auch für den Bereich der Teilnahme an Messen und Eventveranstaltungen umgesetzt werden. Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung soll deshalb die Konzeption und der Bau von Messe- und Eventständen beauftragt werden, die der Auftragnehmer NLG während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf Abruf mietweise zur Nutzung überlässt. Die Messe- und Eventstände sind unter Berücksichtigung des Marketingkonzepts von NLG zu konzipieren und herzustellen.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39154000Messeeinrichtungen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2026-08-31+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftragnehmer räumt der NLG eine Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 12 Monate bis längstens zum 31.08.2028 ein. Die Ausübung der Optionen hat NLG gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit zu erklären.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungsanforderung
Beschreibung: Erklärung zum Gesamtumsatz und dem Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Beschreibung: Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Referenzen (mindestens drei) über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Konzep-tion, den Bau und die Errichtung von Messeständen für private Auftraggeber unter Angabe der Größe des Standes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers und einer Bilddokumentation
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungsanforderung
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Beschreibung: Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Referenz (mindestens eine) über die wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Konzepti-on, den Bau und die Errichtung von Messeständen für öffentliche Auftraggeber unter Angabe der Größe des Standes, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers und einer Bilddokumentation
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionalität
Beschreibung: Qualität der verwendeten Materialien
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionalität
Beschreibung: Variabilität der Standelemente
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionalität
Beschreibung: Allgemeine Funktionalität des Standes (Standard und EuroTier )
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Layout / Design Standardmessestand
Beschreibung: Layout / Design Standardmessestand
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Layout / Design Messestand EuroTier
Beschreibung: Layout / Design Messestand EuroTier
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtmietpreis Standardmessestand
Beschreibung: Gesamtmietpreis Standardmessestand
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtmietpreis Messestand EuroTier
Beschreibung: Gesamtmietpreis Messestand EuroTier
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Logistikkosten
Beschreibung: Logistikkosten
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kosten für die Änderung des Motivs / des Logos
Beschreibung: Kosten für die Änderung des Motivs / des Logos
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHHZ3/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHHZ3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-19+01:0014:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-19+01:0014:01:00+01:00
Ort: Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen: Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-19+01:0014:01:00+01:00
Ort: Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen: Entfällt - elektronische Angebotsöffnung
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Registrierungsnummer: DE115671096
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +4951130277-46
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 83694b6d-6b68-4e8a-acfd-e9614897d8b5- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-15+01:0016:40:53+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00768771-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-19Z

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