Beschaffung Hybrid-Omnibusse 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 106-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811116176
Postanschrift: Am Hohen Ufer 6
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Hybrid-Omnibusse 2024
Der Auftraggeber plant in 2024 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 schließen.
Der Auftraggeber plant in 2024 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hybrid-Omnibusse 2024
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Es wird auf die Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943