Ex-Post Masterplanung für das nördliche Bahnhofsviertel als Verbindung zur Oststadt und Vorplanung für den Vertiefungsraum Raschplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 61-0670-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Masterplanung für das nördliche Bahnhofsviertel als Verbindung zur Oststadt und Vorplanung für den Vertiefungsraum Raschplatz
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt, für den stadträumlichen Bereich nördlich des Hauptbahnhofes eine Masterplanung und ein neues Leitbild für eine resiliente und klimafreundliche Innenstadtentwicklung als Verbindung zur Oststadt erarbeiten zu lassen.
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt, für den stadträumlichen Bereich nördlich des Hauptbahnhofes eine Masterplanung und ein neues Leitbild für eine resiliente und klimafreundliche Innenstadtentwicklung als Verbindung zur Oststadt erarbeiten zu lassen.
Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ des Nds. Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Masterplanung für das nördliche Bahnhofsviertel als Verbindung zur Oststadt und Vorplanung für den Vertiefungsraum Raschplatz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland