Deutschland - Landschaftsschutz - Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden 2024 - 2026 im Rahmen des Niedersächsischen Weges für den NLWKN

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden 2024 - 2026 im Rahmen des Niedersächsischen Weges für den NLWKN
Beschreibung: Der NLWKN führt im Rahmen des Maßnahmenpaketes des Niedersächsischen Weges 2024 - 2026 eine Erfassung der seit dem 01.01.2021 neu in den gesetzlichen geschützten Biotopschutz aufgenommenen Biotoptypen des mesophilen Grünlands, des sonstigen artenreichen Feucht- und Nassgrünlands sowie der Obstbaumwiesen und -weiden durch. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 2aba0439-7b17-4771-b0a9-a66b104b29ac
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 261,200EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD79T
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 16
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los 1 - Goslar-West
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21,500EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Los 2 Goslar-Ost
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16,550EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Los 3 Helmstedt
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 23,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Los 4 Hannover-Hildesheim
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11,850EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Los 5 Hannover
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14,550EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Los 6 Celle
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11,050EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Los 7 Osterholz-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15,800EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Los 8 Osterholz-Nord
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 8
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13,700EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Los 9 Lüneburg-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21,450EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Los 10 Lüneburg-Nord
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0012
Titel: Los 11 Verden-West
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13,400EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0013
Titel: Los 12 Verden-Mitte
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14,650EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0014
Titel: Los 13 Verden-Ost
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11,650EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0015
Titel: Los 14 Wittmund-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11,550EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0016
Titel: Los 15 Lüchow-Dannenberg-Nord
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21,550EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0017
Titel: Los 16 Lüchow-Dannenberg-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90721100Landschaftsschutz
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 19,600EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bietenden beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Be-darf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2 und 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der/die Bietende sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-24+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-24+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis(DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis(DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa3f3b2e-1d29-46f2-b728-b6e13f38a070- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-12+01:0017:54:25+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00757391-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14Z

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