Beschreibung: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von
Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds
der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs.
4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die
einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit
diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist dar-zustellen,
welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie
2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende
Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder
sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter-
oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung
des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen
Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot)
bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt
an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit
den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten
geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung
des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich
aus den Verordnungen (EU) 2022/576 und 833/2014, Art. 5 k) ergebende Verbot der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien
und damit des 4. Teils des GWB an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bekannt ist.
Ein Auftrag darf auch dann nicht vergeben werden, wenn die Anteile des voraussichtlichen
Auftragnehmers zu mehr als 50% von den eben genannten gehalten werden oder voraussichtliche
Auftragnehmer im Namen oder auf Anweisung einer der genannten Organisationen handelt.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die
diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (5) Eigenerklärung
des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen
auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung
von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung vorzulegen. (6) Darstellung der bestehenden
gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des
Mitglieds der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen: Aktueller
Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht
älter als drei Monate sein).