Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/A-EU abzugeben:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2020,2021,2022), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; b) Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung,
dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen
seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft
ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung
zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige
Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des
Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen
vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,
ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen
und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt
der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor,
zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung
haften (§ 6d Abs. 2 VOB/A-EU). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben zu machen: Nachweis
einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, — mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach-
und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache
der vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich
durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder
soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebotsabgabe nicht
vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters
über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.