Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Drucksystemen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südertor 6
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 53511210
Fax: +49 53511211671
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-helmstedt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Drucksystemen
Der Miet- und Servicevertrag über die Bereitstellung von Multifunktionsgeräten für die Kreisverwaltung läuft aus. Insofern müssen 45 neue Multifunktionsgeräte und 170 Arbeitsplatzdrucker inkl. Software, Service und Inbetriebnahme beschafft werden.
Helmstedt
Der Miet- und Servicevertrag über die Bereitstellung von Multifunktionsgeräten für die Kreisverwaltung läuft aus. Insofern müssen 45 neue Multifunktionsgeräte und 170 Arbeitsplatzdrucker inkl. Software, Service und Inbetriebnahme beschafft werden. Laufzeit 60 Monate nach Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem Vorgang handelt es sich um ein sogenanntes Inhouse-Geschäft, das gemäß § 108 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich in Teil 4 des GWB finden, freigestellt ist und somit kein förmliches, wettbewerbsoffenes Vergabeverfahrens erfordert. Gemäß § 108 Absatz 4 GWB finden die bezeichneten Vorgaben keine Anwendung auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, bei denen der öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 über eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts zwar keine Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ausübt, aber
1. der öffentliche Auftraggeber gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie jeder der öffentlichen Auftraggeber über seine eigenen Dienststellen,
2. mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von den öffentlichen Auftraggebern oder von einer anderen juristischen Person, die von diesen Auftraggebern kontrolliert wird, betraut wurde, und 3. an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht; Absatz 1 Nummer 3 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.
Diese Voraussetzungen sind sämtlich erfüllt. Bei dem Landkreis Helmstedt handelt es sich um eine Gebietskörperschaft und damit um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 Nummer 1 GWB.
Die ITEBS GmbH ist zwar keine 100%-Tochter des Landkreises Helmstedt. Sie wird jedoch von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrolliert, sodass § 108 Absatz 4 und 5 GWB zusätzlich Anwendung findet. Der Landkreis Helmstedt übt gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern über die ITEBS GmbH eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen tatsächlich aus.
Dies stellt der Gesellschaftsvertrag sicher, der den öffentlichen Auftraggebern einen umfassenden und ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und alle wesentlichen Entscheidungen der ITEBS GmbH vermittelt.
Zudem dienen deutlich mehr als 80 % der Tätigkeiten der ITEBS GmbH der Ausführung von Aufgaben, mit denen der Landkreis Helmstedt bzw. die anderen öffentlichen Auftraggeber die ITEBS GmbH betraut haben. Im Einklang mit § 108 Absatz 7 Satz 1 GWB hat der Landkreis insoweit den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei Jahre herangezogen.
Schließlich ist an der ITEBS GmbH kein privates Kapital beteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Drucksystemen
Postanschrift: Frankfurter Straße 5
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 531480050
Fax: +49 5314800577
Internet-Adresse: https://www.itebo.de/unternehmen/itebs-ansprechpartner/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.