Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Kreativleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 137-437747
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60C
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aha-region.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Kreativleistungen
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Kreativleistungen in den Bereichen Corporate Identity, Onlinekommunikation, Contentproduktion Text/Grafik sowie Bild/Video und Livekommunikation.
Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung laufend durch Einzelaufträge mit der Planung, Konzeption, Durchführung und Kontrolle von Kommunikations-, Design-, Veranstaltungs-, Umweltbildungs-, Werbe- und Marketingdienstleistungen vorrangig im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. Unternehmenskommunikation. Es besteht weder ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Leistungsvolumens aus der Rahmenvereinbarung noch darauf, dass der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sämtliche in den genannten Bereichen anfallenden Leistungen beim AN beauftragt (keine Exklusivität der Rahmenvereinbarung). Ungeachtet dessen strebt der AG eine umfassende Zusammenarbeit mit dem AN als Full-Service Agentur für alle oben beschriebenen Leistungsbereiche an.
Das Volumen der abzurufenden Leistungen beläuft sich für die maximal mögliche Vertragsdauer von vier Jahren auf bis zu maximal 3,5 Mio. EUR (zzgl. MwSt.). Das genannte Gesamtbudget umfasst sämtliche dem Auftraggeber durch die Agentur in Rechnung gestellten Kostenarten für Eigen- und Fremdleistungen. Mit der Angabe des Volumens ist auch keine Zusicherung des Auftraggebers verbunden, dass sich dieses Volumen über die Laufzeit gleichmäßig verteilt.
Der AG kann die Rahmenvereinbarung optional durch einseitige Willenserklärung zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Kreativleistungen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.