1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung