GS Groß Hehlen Mensaneubau - Planungsleistungen HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Groß Hehlen Mensaneubau - Planungsleistungen HOAI
Für die Grundschule Groß Hehlen in Celle ist ein 1-geschossiger Mensaanbau für den 2-Schichtbetrieb geplant.
Das Gebäude ist mittels Stichflur an die Bestandsbebauung anzuschließen. Die Versorgungsmedien erfolgen
über den Bestand. Die Mensa soll auch als Veranstaltungsraum zu nutzen sein und hat idealerweise eine BGF
von 400 m2 inkl. erforderlicher Küche und Nebenräume. Die Dachfläche soll für eine PV-Anlage vorgehalten
werden. Die Mensa soll in Modulbauweise erbaut werden. Hierfür ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zu
erstellen.
Die Stadt Celle beabsichtigt diesbezüglich die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI.
Für die Grundschule Groß Hehlen in Celle ist ein 1-geschossiger Mensaanbau für den 2-Schichtbetrieb geplant.
Das Gebäude ist mittels Stichflur an die Bestandsbebauung anzuschließen. Die Versorgungsmedien erfolgen
über den Bestand. Die Mensa soll auch als Veranstaltungsraum zu nutzen sein und hat idealerweise eine BGF
von 400 m2 inkl. erforderlicher Küche und Nebenräume. Die Dachfläche soll für eine PV-Anlage vorgehalten
werden. Die Mensa soll in Modulbauweise erbaut werden. Hierfür ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zu
erstellen.
Die Stadt Celle beabsichtigt diesbezüglich die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hankensbüttel
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen