Herzkathetermessplatz

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EUREGIO-KLINIK Albert-Schweitzer-Straße GmbH
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Straße 10
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48527
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euregio-klinik.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herzkathetermessplatz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33111710 Angiografie-Ausstattung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Austausch eines bestehenden Herzkathetermessplatzes

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Hauptort der Ausführung:

Nordhorn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Austausch eines bestehenden Herzkathetermessplatzes

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Der Ausnahmetatbestand gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 5 VgV und eine entsprechende Heranziehung eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ist in dem gegenständlichen Fall aus den folgenden Gründen gegeben: Die EUREGIO-KLINIK Nordhorn verfügt über ein Herzkatheterlabor, welches teilweise erneuert werden muss. Die zu erneuernden Komponenten müssen dabei einerseits kompatibel zu dem bestehenden Gerätepark sein, sowie zu der vorhandenen Boden- und Deckeninstallationen, da bauliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang aus räumlichen und insbesondere wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen sind. Außerdem muss die Weiternutzung der verbleibenden Installationen gewährleistet sein um unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung zu vermieden. Die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen und des entsprechenden Beschaffungsbedarfs ist nach der aktuellen Marktkenntnis lediglich nur durch den Bestandslieferanten, der Fa. Philips möglich. Einerseits können alle Aufnahmepunkte der Boden- und Deckeninstallation ohne bauliche Eingriffe weiterverwendet werden können. Andererseits kann aufgrund der bestehenden Installation lediglich durch eine Erneuerung durch Geräte der Fa. Philips die technische Vereinbarkeit gewährleistet werden. In Bezug auf die Wartung, kann darüber hinaus insbesondere hinsichtlich der verbleibenden Teils der Installation technisch einwandfrei gewährleistet werden, wenn eine gänzliche Kompatibilität des Systems besteht. Zur Minderung des Ausfalls der gegenständlichen Produkte ist es auch darüber hinaus essentiell, dass lediglich eine beschränkte Zeitspanne für die Erneuerung besteht. Dieses Kriterium kann lediglich durch die Erneuerung mittels des bestehenden Lieferanten erzielt werden und auf 3 Wochen minimiert werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung wird die Angebotsfrist im folgenden Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Einvernehmen mit dem Bieter auf das notwendigste minimiert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH Health Systems
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.philips.de/healthcare
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2023

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