Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweise der Eignungskriterien,
die über die Eigenerklärung hinausgehen, müssen erst erbracht werden, wenn die Zusage
zur Teilnahme an der 2. Stufe erfolgt ist. a) Mindestumsatz, gem. §45 Abs.1 Nr.1 VgV,
der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) über insgesamt mind. 2,0 Mio EUR (netto),
im geforderten Leistungsbild, Bescheinigung Steuerberater oder ein entsprechender
Nachweis b) Berufshaftpflichtversicherung, gem. §45 Abs.1 Nr.3 VgV mit Deckungssummen
von mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und über 2,0 Mio EUR für Sachschäden.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen
und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Vorabbescheinigung
der Versicherung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller
Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. geforderte
Mindeststandards: a) Mindestumsatz, gem. §45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre
(2020, 2021, 2022) über insgesamt mind. 2,0 Mio EUR (netto), im geforderten Leistungsbild,
Bescheinigung Steuerberater oder ein entsprechender Nachweis b) Berufshaftpflichtversicherung,
gem. §45 Abs.1 Nr.3 VgV mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden
und über 2,0 Mio EUR für Sachschäden. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung
nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Vorabbescheinigung
der Versicherung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller
Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.