Deutschland - Bauarbeiten - Vergabe GU-Leistungen Neubau Verwaltungsgebäude

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe GU-Leistungen Neubau Verwaltungsgebäude
Beschreibung: Der Wasserverband Garbsen-Neustadt Rbge. (WVGN) plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Leistungsausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 3570eb1b-0cef-43fd-85d8-5290cbd85473
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs einen Teilnahmeantrag abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese geprüft und bewertet. Zur Angebotsabgabe werden nur die drei (3) Bewerber mit der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahl aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 3 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von drei (3) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen. Auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsphase) werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Die zweite Stufe des Vergabeverfahrens beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung sowie der sich daran anschließenden Erteilung des Zuschlags. Im Rahmen der Verhandlungsphase hat die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung (einschließlich Preisangebot) einschließlich der Vorstellung und Präsentation des Bieters sowie etwaiger geforderten Konzepte zu erfolgen. Ggfs. werden Verhandlungen geführt. Der Auftraggeber bestimmt in diesem Fall den Gegenstand der Verhandlung, der auch der Preis sein kann. Verhandlungen finden nicht statt, wenn der Auftraggeber entscheidet, den Zuschlag nach der Angebotspräsentation auf ein unverhandeltes Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaige Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45000000Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45210000Bauleistungen im Hochbau
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Garbsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHYC0
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Vergabe GU-Leistungen Neubau Verwaltungsgebäude
Beschreibung: Der Wasserverband Garbsen-Neustadt Rbge. (WVGN) plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Leistungsausführung soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45000000Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45210000Bauleistungen im Hochbau
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Garbsen
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl Beschäftigte
Beschreibung: Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten; bei Bietergemeinschaften kann die Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestumsatz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Beschreibung: Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Bauleistungen des Hochbaus EUR 7,0 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Beschreibung: Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 10 Mio. für Personenschäden - EUR 10 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr. Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenz - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Beschreibung: Referenzprojekte Drei (3) vergleichbare Referenzobjekte Hochbau der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2016) Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt: (1) Erbringung von Bauleistungen für ein Hochbauprojekt (2) Büro- oder Verwaltungsgebäude (3) Beginn der Leistungserbringung ab dem 01.01.2016 (4) Leistung ist schlussabgenommen zum Zeitpunkt der Bewerbung (5) Gesamtbaukosten > 5 Mio. EUR netto (6) Ausführung der Bauleistung als Generalunternehmer und zwar min-destens mit der Koordination und Ausführung folgender Gewerke - Hochbau - Technische Ausrüstung - Tragwerksplanung - Übernahme von Planungsleistungen ab LP 5 (Ausführungsplanung) für die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe Projektleiter und Bauleiter - Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Beschreibung: Angabe des Projektleiters und des Bauleiters, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis, Werklohn
Fester Wert (insgesamt): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Fester Wert (insgesamt): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Fester Wert (insgesamt): 10
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHYC0/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHYC0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 Prozent der Bruttoauftragssumme (Vertragserfüllungssicherheit). Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert insbesondere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund der Vorschriften des § 14 AEntG, § 13 MindLoG, § 28a IIIa SGB IV und § 50 III SGB VII. Die bei der Abnahme vorbehaltenen Mängel hingegen sind ausschließlich Gegenstand der Bürgschaft für Mängelansprüche. Soweit der Auftragnehmer die Verpflichtung gem. Satz 1 nicht erfüllt hat, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Guthaben des Auftragnehmers einen Betrag in Höhe der vereinbarten Sicherheit einzubehalten. Im Übrigen gilt § 17 Abs. 6 außer Nr. 1 S. 1 VOB/B entsprechend. Die Bürgschaft muss im Vertrag speziifizierten Anforderungen entsprechen. Als Sicherheit für die bei der Abnahme vorbehaltenen Mängel und alle nach Abnahme entstehenden Mängelansprüche behält der Auftraggeber fünf Prozent der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme ein (Mängeleinbehalt). Der Auftragnehmer kann den Mängeleinbehalt frühestens mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Übergabe einer Bürgschaft für Mängelansprüche ablösen (Bürgschaft für Mängelansprüche). Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit in Höhe von 3% für Mängelansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche (5 Jahre) zurückzugeben. Die Restsicherheit von 2% für Mängelansprüche ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für diese Mängelansprüche (10 Jahre) zurückzugeben. Im Übrigen gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B. Die Bürgschaft muss den im Vertrag spezifizierten Anforderungen entsprechen. Bürge muss ein in der Europäischen Union zugelassenes Kreditinstitut sein. Die Bürgschaftserklärungen müssen unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 S. 1 BGB) sein. In den Bürgschaften ist auf die Einreden aus § 770 BGB zu verzichten, auf die Einrede der Aufrechenbarkeit jedoch nur so weit, wie die Gegenforderung des Auftragnehmers nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit der gesicherten Forderung gemäß § 770 I BGB gilt zudem nur insoweit, wie die Anfechtbarkeit nicht aufgrund von Arglist oder widerrechtlicher Drohung im Sinne von § 123 BGB besteht. Die Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Es ist ferner vorzusehen, dass die Bürgschaftsansprüche nicht vor den gesicherten Ansprüchen verjähren. Als Gerichtsstand ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr der Sitz des Auftraggebers zu vereinbaren. Für Streitigkeiten aus den Bürgschaften muss das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden. Das Recht des Auftragnehmers, eine Sicherheit durch eine andere zu ersetzen, bleibt unberührt (§ 17 Abs. 3 VOB/B). Macht der Auftragnehmer den Anspruch aus § 650e BGB geltend, kann der Auftraggeber - anstelle der Einräumung einer Sicherungshypothek oder Vormerkung - wahlweise auch Sicherheit durch Stellung einer Bankbürgschaft leisten. Eine etwa bereits zugunsten des Auftragnehmers eingetragene Vormerkung oder Sicherungshypothek kann der Auftraggeber jederzeit durch Bankbürgschaft ablösen. Für diese Bürgschaft gilt Ziff. 3 S. 1-3 entsprechend.
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0014:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis der Berechtigung, einen Ge-werbebetrieb für Hochbau auszuüben einschließlich Eintragung in ein Handels-register oder Berufsregister oder ein ver-gleichbarer Nachweis, der zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate ist.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsbedingungen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wasserverband Garbsen-Neustadt a. Rbge.
Registrierungsnummer: DE115825673
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30823
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +495113027746
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: HRB12345
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: Auf der Hude 2
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover(DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1284dc91-d296-43b7-9841-fcb6bb42a63b- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-10-28+02:0011:41:24+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00665456-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-10-31Z

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