Vergabe der Buslinien in den Teilnetzen 50 / 52
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 101-313093)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Regionalverkehr
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionalverband-braunschweig.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Buslinien in den Teilnetzen 50 / 52
Der Regionalverband Großraum Braunschweig betrachtet die in den Teilnetzen 50 und 52 zusammengefassten Verkehrsdienste als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG. Die Gesamtleistung umfasst dabei aufgrund der gegenseitigen Ergänzungsfunktion und der verkehrlichen Abhängigkeit der Angebotsbestandteile sämtliche Fahrten auf den vom Teilnetz umfassten Linien einschließlich Bedarfsfahrten und Linienbedarfsverkehren (flexible Verkehre gemäß § 44 PBefG).
Weitere zwingend zu beachtende Anforderungen und Vorgaben (Standards) an die Bedienungsquantität und -Qualität sind in einer "Ergänzenden Information" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu dieser Vorabbekanntmachung festgelegt, welches über den folgenden Link (https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) abrufbar ist. Die dort aufgeführten Anforderungen und Standards sind wesentliche Anforderungen des Aufgabenträgers an die Verkehrsbedienung gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und/oder der Ergänzenden Information bzw. des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Linienwege sowie der Leistungsumfang sowie die Qualitäten verändern können. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, wie der Auftrag und das Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse angepasst werden kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Weitere zwingend zu beachtende Anforderungen und Vorgaben (Standards) an die Bedienungsquantität und -Qualität sind in einer "Ergänzenden Information" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu dieser Vorabbekanntmachung festgelegt, welches über den folgenden Link (https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) abrufbar ist. Die dort aufgeführten Anforderungen und Standards sind wesentliche Anforderungen des Aufgabenträgers an die Verkehrsbedienung gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG.
Weitere zwingend zu beachtende Anforderungen und Vorgaben (Standards) an die Bedienungsquantität und -Qualität sind in einer "Ergänzenden Information" des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zu dieser Vorabbekanntmachung festgelegt, welches über den folgenden Link (https://www.regionalverband-braunschweig.de/bekanntmachungen/) abrufbar ist. Die dort aufgeführten Anforderungen und Standards sind wesentliche Anforderungen des Aufgabenträgers an die Verkehrsbedienung gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG. Entgegen der ursprünglichen Anforderung in der "Ergänzenden Information" unter 5.3.1, wonach 45% der zu beschaffenden Fahrzeuge sauber im Sinne des SaubFahrzeugBeschG und davon die Hälfte lokal emissionsfrei sein müssen, dürfen in diesem Auftrag weiterhin konventionelle Dieselbusse eingesetzt werden. Der RGB behält sich vor, in der Vergabebekanntmachung weitere Anforderungen an die Abgasnorm zu stellen.
Der RGB weist auf Folgendes hin: Die Genehmigungsbehörde weist hinsichtlich der vorliegenden Änderungen auf das Verfahren gemäß § 12 Abs. 6 PBefG i.V.m. § 8 Abs. 4 PBefG hin. Es gilt die Antragsfrist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Änderung der Vorabbekanntmachung im TED. Hinsichtlich verfristeter Anträge wird auf § 12 Abs. 6 PBefG verwiesen. Bezüglich Abweichungen von den Inhalten des Nahverkehrsplans und/oder den Anforderungen der Vorabbekanntmachung wird auf § 13 Abs. 2a PBefG hingewiesen
Der Antrag auf Erteilung von eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen ist allerdings nicht beim RGB, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde für die hier gegenständlichen Beförderungsdienste ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 3-5, 30159 Hannover.