Lieferung eines Massenspektrometers mit einem Orbitrap-Analysator
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ammerländer-Heerstr. 114-118
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 2.4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 441798-5275
Fax: +49 441798-4259
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-oldenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Massenspektrometers mit einem Orbitrap-Analysator
Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe eines Massenspektrometers mit einem Orbitrap-Analysator zur Analyse und Charakterisierung von hergestellten Syntheseprodukten durch ESI-MS- und LC-MS-Kopplung.
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Institut für Chemie
Carl-von-Ossietzky-Str.9-11
26129 Oldenburg
Beschafft werden soll ein Massenspektrometer mit Elektrospray-Ionisation (ESI) und Chemischer Ionisation bei Atmosphärendruck (APCI). Als Analysator wird eine Quadrupol-Orbitrap benötigt, die mit zusätzlicher Kollisionszelle für MS/MS-Betrieb ausgestattet ist. Für den Betrieb in LC-MS-Kopplung wird zudem eine HPLC-Anlage benötigt, die für den Betrieb ohne MS-Kopplung mit einem Diodenarraydetektor (DAD) ausgestattet ist. Zusätzlich sind ein Stickstoffgenerator, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und eine Schallschutz-Isolation erforderlich.
Das zu bestellende Gerät Thermo Fisher Scientific Orbitrap Exploris 240 ist ein Massenspektrometer mit einem Orbitrap-Analysator. Im Institut für Chemie arbeiten sechs synthetische Forschungsgruppen, die laufend neue molekulare Verbindungen herstellen. Diese Syntheseprodukte müssen durch ESI-MS- und LC-MS-Kopplung analysiert und charakterisiert werden. Dies geschieht mittels des zu beschaffenden Gerätes in der Zentralen Analytikabteilung des Institutes für Chemie. Die Spezifikation dieses Analysators ist für die Forschungsarbeiten am besten ausgelegt, weil ein regelmäßiger Bedarf an Strukturaufklärung mittels MS-MS-Kopplung im LC-MS-Betrieb besteht. Die einzigartig hohe Massengenauigkeit pro Scan eines Orbitrap-Analysators erlaubt die effiziente Abarbeitung der Analyseaufgaben. Es gibt keinen anderen Hersteller auf dem Markt, der diesen Orbitrap-Analysator herstellt und anbietet, weil die Firma Thermo Fisher Scientific ein Patent darauf hat.
Alternative Analysatoren sind in Bezug auf die Empfindlichkeit in Verbindung mit Genauigkeit und Auflösung für unsere Ansprüche nicht geeignet, weil die Massengenauigkeit pro Scan im LC-MS-Modus nicht hinreichend groß ist.
Die wichtigsten Kriterien für die Wahl des Massenspektrometers sind
● eine verlässliche und große Genauigkeit bei der Bestimmung von exakten (akkuraten) Massen zur Ermittlung bzw. Bestätigung der Elementarzusammensetzung;
● eine hohe Auflösung bei kleinen Molekülen (bis m/z 800);
● einen möglichst weiten dynamischen Konzentrationsbereich (linearer Dynamikbereich, dynamic range);
● eine Langzeitstabilität der Massenachsen (d.h. Stabilität der Kalibration) für die Bestim-mung akkurater Massen. Die Kalibration sollte auch robust gegenüber Schwankungen der Raumatmosphäre (Temperatur, Feuchtigkeit) sein;
● Polaritätswechsel vom positiven zum negativen Modus (und umgekehrt) ohne erneute Kalibration.
Die Kombination all dieser Kriterien wird durch ein Orbitrap-Gerät hervorragend erfüllt. Die Firma ThermoFisher Scientific ist der einzige Anbieter von Orbitrap-Geräten.
Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines Vertrags mit der Fa. Thermofisher Scientific GmbH. Ein Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, weil nach § 14 (4) 2b VgV aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die dargelegten technischen Voraussetzungen des Geräts werden nur von einem einzigen Hersteller angeboten.
Das zu bestellende Gerät Thermo Fisher Scientific Orbitrap Exploris 240 ist ein Massenspektrometer mit einem Orbitrap-Analysator. Die hergestellten molekularen Verbindungen müssen durch ESI-MS- und LC-MS-Kopplung analysiert und charakterisiert werden. Dies geschieht mittels des zu beschaffenden Gerätes.
Die Spezifikation dieses Analysators ist für die Forschungsarbeiten am besten ausgelegt, weil ein regelmäßiger Bedarf an Strukturaufklärung mittels MS-MS-Kopplung im LC-MS-Betrieb besteht. Die einzigartig hohe Massengenauigkeit pro Scan eines Orbitrap-Analysators erlaubt die effiziente Abarbeitung der Analyseaufgaben.
Es gibt keinen anderen Hersteller auf dem Markt, der diesen Orbitrap-Analysator herstellt und anbietet, weil die Firma Thermo Fisher Scientific ein Patent darauf hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Im Steingrund 4-6
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Gemäß § 135 (3) Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 (1) GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 (1) GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 (3) GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland