Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Stadteingang Süd", Stadt Papenburg
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christina Engbers
E-Mail:
Telefon: +49 496182293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Stadteingang Süd", Stadt Papenburg
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens war die Neugestaltung und Profilierung des südlichen Stadteingangs im Umfeld des historischen Rathauses. Mit dem Verfahren eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes sollte auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Leitbild und gestaltbestimmende Grundidee
- Freiraumplanerisches Gestaltungskonzept
- Freiraumqualität / öffentlicher Raum
- Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen
- Verkehrskonzept mit schlüssiger Abwicklung und konfliktfreier Führung der Verkehrsarten
- Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit, Klimaresilienz
- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de