Erweiterung IMSI-Catcher GAXG auf 5G Standard
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Dezernat 13.2 Tannenbergallee 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 51196957438
Fax: +49 51196957908
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung IMSI-Catcher GAXG auf 5G Standard
Die vorhandenen IMSI-Catcher-Systeme werden um den 5G Standard erweitert.
Es werden zwei Systeme auf den derzeitigen Mobilfunkstandard 5G aufgerüstet. Dies beinhaltet überwiegend Hardware und einen Teil Software inkl. ggf. anfallender Anpassungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt sich um eine Erweiterung eines Bestandssystems, welches ausschließlich nur durch den Hersteller erweitert werden kann. Dies gilt sowohl für die verwendete Hardware als auch für die eingesetzte Software. Aufgrund der vorliegenden Schutzrechte am Bestandsysteme und zwingender Eingriff in dieses zur Erweiterung, schließen andere Anbieter leider aus. Ein Wechsel des Anbieters würde zwingend dazu führen, dass auch das Bestandsystem komplett ausgetauscht werden müsste. Das ist weder wirtschaftlich noch fachlich vertretbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
IMSI-Catcher-Erweiterung 5G
Postanschrift: Mühlendorfstr. 15
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3034794833
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungsvertretung Lüneburg Postfach 2060
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Präklusionsfrist des § 135 Abs. 2 GWB hin.
§ 135 Abs. 2 GWB lautet:
"(2) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Postanschrift: Regierungsvertretung Lüneburg Postfach 2060
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html