Erweiterung IMSI-Catcher GAXG auf 5G Standard

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Postanschrift: Dezernat 13.2 Tannenbergallee 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 51196957438
Fax: +49 51196957908
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung IMSI-Catcher GAXG auf 5G Standard

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35720000 Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vorhandenen IMSI-Catcher-Systeme werden um den 5G Standard erweitert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE92 Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es werden zwei Systeme auf den derzeitigen Mobilfunkstandard 5G aufgerüstet. Dies beinhaltet überwiegend Hardware und einen Teil Software inkl. ggf. anfallender Anpassungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Es handelt sich um eine Erweiterung eines Bestandssystems, welches ausschließlich nur durch den Hersteller erweitert werden kann. Dies gilt sowohl für die verwendete Hardware als auch für die eingesetzte Software. Aufgrund der vorliegenden Schutzrechte am Bestandsysteme und zwingender Eingriff in dieses zur Erweiterung, schließen andere Anbieter leider aus. Ein Wechsel des Anbieters würde zwingend dazu führen, dass auch das Bestandsystem komplett ausgetauscht werden müsste. Das ist weder wirtschaftlich noch fachlich vertretbar.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 13.2 -1113/2023
Bezeichnung des Auftrags:

IMSI-Catcher-Erweiterung 5G

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rhode & Schwarz GmbH & Co.KG
Postanschrift: Mühlendorfstr. 15
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3034794833
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Regierungsvertretung Lüneburg Postfach 2060
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:

"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Präklusionsfrist des § 135 Abs. 2 GWB hin.

§ 135 Abs. 2 GWB lautet:

"(2) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Regierungsvertretung Lüneburg Postfach 2060
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2023

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