Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen für die UVP im Rahmen der Stilllegung ERAM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstraße 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen für die UVP im Rahmen der Stilllegung ERAM
Der Bieter Auftragnehmer unterstützt die Abteilung Genehmigungen der BGE bei der Erstellung von naturschutzfachlichen Unterlagen, der Kartierung der Umwelt/des Einwirkbereichs sowie im Rahmen einer allgemeinen umwelt- und naturschutzfachlichen Begleitung für die Maßnahmen derErstellung naturschutzfachlicher Unterlagen für die UVP im Rahmen der Stillegung ERAM.
BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Endlager Morsleben
Schachtweg 3
39343 Ingersleben/OT Morsleben
Der AN hat im Zuge der Rahmenvereinbarung insbesondere nachstehende Leistungen für das Genehmigungsmanagement zu erbringen:
• Durchführung der für die Genehmigungsverfahren erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie die Erstellung von Umweltgutachten/-berichten.
• Beschaffung der für die oben genannten Unterlagen/Verfahren erforderlichen Umweltdaten.
• Aufbereitung aller erfassten umwelt- und naturschutzrelevanter Daten (insbesondere Schutzgebiete, Flora und Fauna) mit der Möglichkeit diese jederzeit für sämtliche Genehmigungsverfahren abrufen zu können bzw. an Dritte z. B. Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzugeben.
• Kontinuierliche Pflege sowie Erweiterung aller erhobenen Daten, insbesondere durch Datenerfassung in GIS (Zugriffrechte des AN müssen bestehen) nach Vorgaben des AG bzw. der Behörden.
• Aktualisierung der Daten mit Fortschreiten des Gesamtvorhabens. Dafür sind die Daten kontinuierlich zu erweitern und zu ergänzen sowie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
• Bereitstellung aller im Rahmen der Tätigkeit erhobenen, erfassten und aufbereiteten Daten.
• Sicherstellung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB), auch Umweltbaubegleitung (UBB) oder Umweltbauüberwachung (UBÜ) genannt und Unterstützung des AG (nach Bedarf) bei der Umsetzung der Maßnahmen.
• Unterstützung des AG sowie die vom AG beauftragten Dritten bei der Erstellung von Konzepten für Ausgleichs-, Kohärenz- und Ersatzmaßnahmen und der Auswahl geeigneter Flächen.
Begonnene Einzelleistungen, die eine Fortsetzung erfordern, sind final zu bearbeiten. Mit der Leistungserbringung ist nach Zuschlagserteilung und Abruf zu beginnen. Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 01.04.2024 erfolgen, verschiebt sich das Vertragsende entsprechend. Die genaue Vertragslaufzeit wird im Auftragsschreiben definiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Um die Eignung des AN feststellen zu können, sind vom AN entsprechende Referenzen anzugeben. Dazu gehören insbesondere Nachweise, ggf. Eigennachweise, zu umwelt- und naturschutz-fachlichen Erfahrungen.
Umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung der für die Genehmigungsverfahren erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie der Erstellung von Umweltgutachten/-berichten von größeren Projekten mit einem gesamten Investitionsvolumen von mindestens 40 Millionen EUR (je Einzelprojekt):
Erstellung aller Unterlagen für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (insbesondere Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien und -berichten inkl. der dazugehörigen Kartierungen und Datenerfassungen).
Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne (LBP).
Erstellung landschaftsplanerischer Fachbeiträge.
Erstellung von Unterlagen in Bezug auf die Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz.
Erstellung von Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Bewertungen sowie weiterer landschaftsplanerischer Prüfunterlagen und Stellungnahmen.
Erstellung von Unterlagen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen.
Dabei sind die Themen (mind. Erfahrung bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien bzw. -berichten) mit Referenzen zu belegen. In einer Referenz können auch mehrere Themen aufgenommen werden. Es sind jedoch mindestens zwei Referenzen anzugeben, eines dieser Projekte kann auch bis zu sechs Jahre zurückliegen. Die durchgeführten Untersuchungen sowie die erstellten naturschutzfachlichen Unterlagen sind dabei aufzuführen und grob zu erläutern.
Erfahrungen bei der Teilnahme an Erörterungsterminen, ggf. auch an öffentlichen Informationsveranstaltungen mit Fachfremden (Öffentlichkeit). Dabei sind mindestens zwei Referenzen anzugeben (eine davon aus einem Erörterungstermin).
Erfahrungen bei Erstellung von Konzepten für Ausgleichs-, Kohärenz- und Ersatzmaßnahmen und der Auswahl geeigneter Flächen und/oder Erfahrung der Sicherstellung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB), auch Umweltbaubegleitung (UBB) oder Umweltbauüberwachung (UBÜ) genannt.
Dabei ist mindestens eine Referenz anzugeben.
Die Referenzangaben sollen folgenden Umfang aufweisen:
Projektname/-bezeichnung,
Auftraggeber,
Ausführungszeitraum,
Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.),
Auftragsvolumen in Euro,
Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (bei einer ARGE/als Unterauftragnehmer ausschließlich eigene MA angeben),
Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
Nachweis von Qualifikation/Erfahrung des Schlüsselpersonals (siehe LB, Kapitel 10) durch Angabe von:
Name,
Qualifikation/Ausbildung,
Fach-/Spezialkenntnissen mit etwaigen Zertifizierungen,
Nachweis Sprachniveau C 2, wenn die Person keine schulische und berufliche bzw. universitäre Qualifikation in deutscher Sprache durchlaufen hat,
ausführliche Darstellung Erfahrungen/Referenzen (siehe Anforderungen in der Bewertungsmatrix, Tabelle 5)
inklusiver schriftlicher Bestätigung des Einsatzes der benannten Schlüsselpersonen für die vorzunehmende Leistung.
Bearbeitungskonzept
Das Bearbeitungskonzept soll möglichst klar und knapp beschreiben, wie der AN im Falle einer Zuschlagserteilung vorgeht, um die Aufgabe zu bewältigen. Die Erläuterung des Konzeptes in Worten sollte einen Umfang von 9.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (max. drei DIN A4-Seiten ggf. inkl. Abbildungen) nicht überschreiten. Die Ausführung ist in deutscher Sprache abzufassen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskaltellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.