Ex-Post Sammlungszentrum Vahrenwalder Straße 321, Bewachung - Aufschaltung EMA Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0793-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Sammlungszentrum Vahrenwalder Straße 321, Bewachung - Aufschaltung EMA
Bewachungsdienstleistung für das Objekt „Sammlungszentrum Hannover“ (21.000 m² Fläche) sowie die Außenfläche, Überwachung 24h/7d,
Laufzeit 36 Monate.
Hannover
Das „Sammlungszentrum Hannover“ konzentriert das größte Kommunalarchiv Niedersachsens mit den Magazinen und Depots der
hannoverschen Museen an einem Standort. Auf einer Fläche von rund 21.000 m² befinden sich klimatisierte Lager-, Depot- und
Magazinbereiche für die Städtischen Museen und das Stadtarchiv sowie Werkstätten, Büros und ein öffentlicher Besucherbereich mit Lesesaal, Seminar- u. Ausstellungsraum.
Für das Objekt sowie für die Außenfläche wird ein Bewachungsdienst ausgeschrieben.
Folgende Bewachungsarten werden gefordert:
Schließdienst, Revierbewachung, Einbruchmeldeanlage, Überwachung der Außenkameras, Überwachung des Foyers über Kamerabilder, Leckage
Überwachung, Überprüfung von Störungen der Gebäudeleittechnik (GLT), Notruf Behinderten WCs, Überwachung auf Sabotage
Die Überwachung erfolgt dauerhaft d.h. 24h/7d.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlungszentrum Vahrenwalder Straße 321, Bewachung - Aufschaltung EMA
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorlage mit dem Angebot:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
1.1 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
1.2 Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
2.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
2.2 Erklärung, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
2.3 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt
2.4 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
3.1 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
3.2 Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung zur Eigentümerstruktur
4.1 Eigenerklärung der Auftragnehmer*innen und sonstigen Beteiligten, die bei der Erfüllung des Auftrages zu mindestens 10% am
Auftragswert beteiligt sind gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Vorlage auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland